BBH Aktuell

Berufsverband Bayerischer Hörgeschädigtenpädagogen e.V.

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Inhalt Ausgabe Juli 2005

 

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Lehrerfortbildung

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Neue Mitglieder im BBH e.V.

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Würzburg - Im Zentrum für Hörgeschädigte wird gebaut

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Hohenwart - Nachrichten

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BBW Nürnberg - Interview mit Herrn Carstens

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München - ein Wunder

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Arbeitsergebnis der Bundes-Arbeitsgemeinschaft „Integration

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Feuerstein-Tagung 2005

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Bundeskongress 2006 in Leipzig

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Feapda-Kongress 2005

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Leserumfrage der HÖRPÄD

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Akkreditierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

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Änderung der Lehrerdienstordnung

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Feuersteintagung 2005

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Arbeitsgemeinschaft MSD

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Budgetstunden

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Zusätzliche Lehrerstunden

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Frühfördertreffen 2005

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SVE-Teams

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Zusammenkünfte der Direktoren und Leiter der Förderzentren

 

 

Ausgabe

 Juli 2005  

Liebe Leserinnen und Leser,

   

 

der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen gehört traditionell zu den fest geschriebenen Dienstpflichten einer Lehrkraft*. Bisher erfüllen bayerische Lehrerinnen und Lehrer diese Pflicht in einem bekannten und gewohnten Rahmen: Ausschreibung, Anmeldung und Zulassung für einen Fortbildungskurs in einer der staatlichen Fortbildungsstätten folgt dem strengen bürokratischen Ritual des beamtenrechtlichen Dienstwegs. Am Ort des Geschehens jedoch erwartet den oder die Fortbildungswilligen eine meist erfreuliche und abwechslungsreiche Woche bei nahrhafter Kost und in angenehmer Gesellschaft. Für Lehrkräfte an Gehörlosen‑ und Schwerhörigenschulen sind fachspezifische Veranstaltungen wie die „Feuersteintagungen“ oder Kongresse des Berufsverbandes mit im Angebot.

   
 

So war es bisher

   

Jedoch ‑ seit dem „Pisa-Schock“ greift auch im Bereich der Lehrerfortbildung Unruhe um sich. Medien nehmen die „Spezies Lehrer“ ins Visier und attestieren ihr u.a. geringen Weiterbildungseifer; Bildungspolitiker fordern Leistungssteigerung des gesamten Schulsystems und hinterfragen die Wirksamkeit herkömmlicher Lehrerfortbildungen; Elternvereinigungen beklagen zu häufigen Unterrichtsausfall in den Schulen (auch verursacht durch Fortbildungsbesuche von Lehrkräften); Finanzbehörden wachen über einen möglichst wirtschaftlichen und effizienten Einsatz der verfügbaren Mittel.

*   Die Weiterbildung als Dienstpflicht von Lehrkräften in Bayern ist auf verschiedenen Ebenen verankert (Lehrerbildungsgesetz Art. 20, Laufbahnverordnung § 55, Lehrerdienstordnung § 9).

Begriffe wie „Qualitätssicherung“ und „Evaluation“ beherrschen die Diskussionen. Der Bereich der Lehrerfortbildung ist nicht davon ausgenommen, vieles wurde und wird neu geregelt. So diskutieren auch die Landesvorsitzenden des Berufsverbandes dieses Thema und tauschen Informationen darüber aus.

Wir haben für unsere Leserinnen und Leser aktuelle Fakten gesammelt und die wichtigsten hier für Sie zusammengestellt.

Dabei „riskieren“ wir auch einen Blick ins Nachbarland Hessen.

 

 
 

Lehrerfortbildung in Bayern

 
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Wir beobachten, dass die Erwartungen von Lehrkräften an Fortbildungsveranstaltungen hoch sind. Die Inhalte und die Art der Vermittlung werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kritisch und durchaus auch unter dem „Kosten-Nutzen-Aspekt“ bewertet. Die „Brauchbarkeit“ für die eigene Praxis ist dabei ein wichtiges Bewertungskriterium und zählt mehr als der „Freizeitwert“ einer Veranstaltung.

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Lehrkräfte suchen gezielt nach Fortbildungsveranstaltungen, die sich auf ganz aktuelle Fragen und Probleme ihrer Tätigkeit beziehen. Viele sind bereit, für gute Veranstaltungen Freizeit und finanzielle Eigenleistungen zu investieren.

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Eine Studie der Carl-Bertelsmann-Stiftung hat ergeben, dass die in zentralen Fortbildungslehrgängen vermittelten Inhalte nur selten nachhaltig im Unterricht umgesetzt werden.                                                               
(vergleiche O. Vorndran / D. Schnoor: Schulen für die Wissensgesellschaft, Gütersloh, 2003, Seite 326 ff.)

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Schulen in Extremsituationen haben aus eigener Kraft neue Konzepte entwickelt und setzten diese mit Erfolg um.

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In einer Bekanntmachung vom 9. August 2002 (KWMBl I Nr. 16/2002, „Lehrerfortbildung in Bayern“), hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Rahmenbedingungen für die Planung und Organisation der Lehrerfortbildung in Bayern neu gefasst; Ziel ist die „Optimierung der Planungssicherheit und der Qualität von Lehrerfortbildung“. (siehe auch www.km.bayern.de) Das Kultusministerium
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legt Ziele und Qualitätsstandards für Fortbildungsveranstaltungen fest,

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beauftragt staatliche Fortbildungsinstitute mit der Umsetzung und erkennt Veranstaltungen anderer Anbieter als „ergänzende Maßnahmen“ an, soweit sie den Zielsetzungen entsprechen,

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verpflichtet jede Schule zur Erstellung eines Fortbildungsplans und zur Durchführung von schulinternen Fortbildungsmaßnahmen,

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konkretisiert die Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte,

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verpflichtet alle Instanzen der Lehrerfortbildung, ihre Angebote zu evaluieren.

 

 

 

Welche Ziele und Qualitätsmerkmale gelten für Fortbildungsveranstaltungen?

 

Die o.g. Bekanntmachung beschreibt die Lehrerfortbildung als wesentliches Element der Weiterentwicklung und Verbesserung der Schulen als Erziehungs‑ und Bildungseinrichtungen. Lehrerfortbildung zielt auf

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die Erhaltung und Aktualisierung der pädagogischen, fachlichen, didaktischen und methodischen Kenntnisse und Fertigkeiten der Lehrkraft,

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die Unterstützung der Lehrkräfte bei der Auseinandersetzung mit ihrem personalen Selbstverständnis und ihrer beruflichen Identität im Wandel der gesellschaftlichen Anforderungen,

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die Professionalisierung der Lehrkräfte im Umgang mir allen am Schulleben Beteiligten,

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die Prävention von berufsimmanenten Problemen,

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die Qualität und Weiterentwicklung des Schulwesens,

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die Vorbereitung von Lehrkräften und Funktionsträgern auf neue Aufgaben.

 

 
 

Wer bietet Fortbildungsveranstaltungen an?

 
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die Träger der staatlichen zentralen und regionalen Lehrerfortbildung,

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die Schulen (Eigenleistungen werden unterstützt, aber auch zunehmend gefordert; damit soll ihre Verantwortlichkeit für den eigenen schulischen Entwicklungsprozess gestärkt werden),

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andere Träger (z.B. Hochschulen, Fachverbände) von staatlich anerkannten Fortbildungen.

Zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht können Lehrkräfte in der Regel nur Veranstaltungen der oben aufgeführten Anbieter belegen. Andere Angebote, die außerhalb der Dienstzeit und auf eigene Kosten genutzt werden, werden nur im Ausnahmefall auf das „Fortbildungskonto“ (siehe unten) angerechnet.

 

 
 

Wie werden Fortbildungsveranstaltungen evaluiert?

 

Interne Evaluation findet statt, wenn die Teilnehmer am Ende einer Fortbildungsveranstaltung ihre persönliche Einschätzung und den Grad ihrer Zufriedenheit mit dem Angebot äußern. Externe Evaluation dagegen überprüft, inwieweit die Ziele einer Maßnahme erreicht wurden und nachhaltig wirksam werden. Fortbildungen werden (sowohl von den Teilnehmern selbst als auch von den Veranstaltern und den Schulbehörden) mehr denn je unter dem „Kosten-Nutzen-Aspekt“ kritisch bewertet.

Die bayerischen Schulbehörden haben zum Zwecke einer systematischen Evaluation von Fortbildungsangeboten neue „Instrumente“ eingeführt:

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Alle Instanzen der Lehrerfortbildung sind verpflichtet, ihre Angebote zu evaluieren (vergl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus Nr. III/7-P4100-6/51011 von 9. August 2002)

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Im Oktober 2003 wurde eine „Qualitätsagentur“ am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) eingerichtet. Die in verschiedene Referate gegliederte Qualitätsagentur hat den Auftrag, „ ... die Weiterentwicklung des bayerischen Schulwesens als Ganzes“ ständig zu evaluieren (siehe unten und unter www.isb.bayern.de sowie unter www.km.bayern.de )

 

 
 

Blick über die bayerisch-hessische Grenze

 

Ungeachtet der Tatsache, dass die Bildungspolitik ein Hoheitsrecht der Bundesländer ist, schlagen sich die Bemühungen um einen länderübergreifenden Austausch der Kultusministerien sowohl in terminologischen Übereinstimmungen als auch in vergleichbaren Entwicklungsprozessen nieder.

So wurde auch in Hessen (im März 2005) ein „Institut für Qualitätsentwicklung“ gegründet. Ebenso wie die „Qualitätsagentur“ am bayerischen ISB hat dieses Institut den Auftrag, die „Qualitätsentwicklung der Schulen zu fördern“ (vergl. Rechtsvorschrift Nr. 720 des Hessischen Kultusministeriums vom 16. März 2005). Konkrete Aufgaben der „Qualitätsagentur“ bzw. des „Instituts zur Qualitätsentwicklung“ in beiden Bundesländern sind z.B.

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die empirische Erfassung der Schulleistungen aller Schüler (in Bayern geschieht dies bisher durch die jährlichen landesweiten Orientierungsarbeiten an den Grundschulen)

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die Ausarbeitung von Entwicklungs‑ und Qualifizierungsmaßnahmen

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die Erstellung von Konzepten zur Qualitätsbeurteilung

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die Ausarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung der Bildungsangebote und zur Qualitätssicherung

 

 
 

Anders als im Freistaat Bayern

 
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wurde das Fortbildungsinstitut des Landes Hessen (in Weilburg) am 01.01.2005 geschlossen

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müssen sich in Hessen freie Träger von Lehrerfortbildungen (z.B. Fach‑ und Berufsverbände, Einrichtungen der Wirtschaft, Stiftungen u. a.) als Anbieter akkreditieren lassen

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müssen alle Fortbildungsangebote für hessische Lehrkräfte durch das Institut für Qualitätsentwicklung nach festgelegten Kriterien akkreditiert werden

Beispiele für Kategorien zur Akkreditierung:
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Vorträge und Diskussionen:
1 Punkt pro Fortbildungsstunde

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Veranstaltungen zu einem Thema:
6 Punkte pro Fortbildungstag

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Workshops (mit Eigenbeteiligung):
bis zu 12 Punkte pro Tag

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Selbststudium von Fachliteratur:
bis zu 10 Punkte pro Jahr

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sind alle Lehrkräfte im Bundesland Hessen verpflichtet, im Laufe von drei Jahren mindestens 150 Fortbildungspunkte nachzuweisen. (Die bisherige Regelung in Bayern schreibt lediglich ein Zeitkontingent vor)

 

 
 

Ausblick

 

Nicht anders als in anderen Bereichen des privaten und beruflichen Lebens stehen auch in Bezug auf die Fortbildung von Lehrkräften staatliche Versorgungsleistungen, die lange wie selbstverständlich verfügbar waren, in Frage. Diese Entwicklung nimmt die Lehrkräfte, die Schulen und uns als Berufsverband in die Pflicht.

Der Berufsverband Bayerischer Hörgeschädigtenpädagogen e.V. braucht ‑ so meinen wir ‑ den Vergleich mit anderen Anbietern von Fortbildungsangeboten nicht zu scheuen ‑ auch wenn in Bayern bisher keine Akkreditierung erfolgt. Doch wer kennt die Pläne unseres neuen Kultusministers Siegfried Schneider, und wer weiß schon, welches Bundesministerium auf Edmund Stoiber wartet ...

Mit herzlichen Grüßen                                               Bärbel Schmid
                                                                            Herbert Dössinger

 

 

 

 

 

Aus den Ortsverbänden

 

 
 

Neue Mitglieder im BBH e.V.

 

Seit der letzten BBH aktuell  sind

 

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Jaana Behrens, OV Hohenwart

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Ute Gercke, OV Augsburg

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Angelika Hatzinger, OV Straubing

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Verena Partsch, OV Hohenwart

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Heinz Pfeil, OV München-Landesschule

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Isabella Theiß, OV Hohenwart

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Tina Wagenbauer-Gronert, OV Hohenwart

©-lich Willkommen

im BBH !

 

 

in den BBH e.V. eingetreten.

 

 

Würzburg - Im Zentrum für Hörgeschädigte wird gebaut

 

Neue Räumlichkeiten für das Heilpädagogische Internat, die Heilpädagogische Tagesstätte, das Cochlea Implantat Centrum Süd und die Verwaltung der „Stiftung Hör-Sprachförderung“

Die Vorstandschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung werden zur Zeit häufig daraufhin angesprochen, weshalb die erst vor 30 Jahren auf dem Heuchelhof gebauten Räumlichkeiten abgerissen werden und einem Neubau weichen müssen.

Hierfür gibt es mehrere Gründe:

In den letzten 30 Jahren haben sich die gesellschaftlichen Bedingungen allgemein und auch hinsichtlich der Entwicklung und Förderung hör-sprachgeschädigter Kinder und Jugendlicher z. T. stark verändert. Insbesondere haben sich die medizinisch-technischen Möglichkeiten der Hilfe erweitert (Hörgeräte; Cochlea Implantate) und soziale Strukturen und Wertvorstellungen (z.B. in Bezug auf das Wohnen und Leben in einem Schülerheim) gewandelt. Diese Entwicklungen konnten vor 30 Jahren nicht vorausgesehen und deshalb baulich nicht berücksichtigt werden.

Der Wunsch von immer mehr Eltern nach einer Ganztagsbetreuung ihrer Kinder mit täglicher Heimkehr führte zum Abbau der Internatsgruppen und zum Aufbau einer Heilpädagogischen Tagesstätte. Ursprünglich wurden die Gebäude der „Stiftung Hör-Sprachförderung“ für ca. 180 Internatskinder gebaut, derzeit besuchen noch etwa 30 Kinder unser Heilpädagogisches Heim. Diese Veränderungen im Nutzerverhalten zwangen die „Stiftung Hör-Sprachförderung“ in der Vergangenheit immer wieder zu kostenintensiven Um‑ und Erweiterungsbauten, um den gewohnt hohen Qualitätsstandard der Förderung auch für die Zukunft zu gewährleisten.

Ein weiteres aktuelles Beispiel: In unserem Zentrum für Hörgeschädigte wurde im April 1996 das Cochlea Implantat Centrum Süd eröffnet. Die CI-Reha in Würzburg begann mit 4 Kindern. Inzwischen erhalten ca. 120 CI-versorgte Kinder und Jugendliche stationäre bzw. teilstationäre Förderung ‑ wobei die Zahl der Kleinstkinder mit ihren ganz besonderen Bedürfnissen ständig ansteigt.

Für eine solche expandierende Abteilung müssen schnell die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die den Ansprüchen von Kindern und Eltern gerecht werden. Zur Zeit ist das CICSüd völlig beengt in zwei ehemaligen Internatsgruppen untergebracht.

Weitere Gründe für Abriss und Neubau der Stiftungsräumlichkeiten finden sich einerseits in der mangelhaften bautechnischen Ausführung der Bauten vor 30 Jahren, andererseits auch in den Weiterentwicklungen bei Bauweise, Bautechnik und Wärmedämmung. Vor drei Jahrzehnten spielten die Möglichkeiten für energiesparende Bauweise keine große Rolle, nachhaltiges ökologische Denken und Handeln bei der Verwirklichung von Bauvorhaben waren nur im Ansatz vorhanden. Durch die heute möglichen Technologien kann die Stiftung mit einem Neubau ihren Anteil zum Umweltschutz beitragen und selbstverständlich auch Einsparungen bei den Energiekosten für Wärme, Strom und Wasser erwirtschaften.

Die terrassenförmige Bauweise der Altbauten führte zu sehr großen Problemen bei der Frisch‑ und Abwasserversorgung: Die Abzweigungen und Verwinkelungen der Wasserrohre verursachten Rohrverstopfungen und Leckagen im Leitungssystem. Durch diese Wasserrohrbrüche entstanden häufige Folgeschäden an den Einrichtungsgegenständen und im Mauerwerk.

Die Vorstandschaft der Stiftung war aufgrund der o. g. Fakten aufgefordert, schnell und nachhaltig zu handeln. Sie gab deshalb vor ca. 4 Jahren die Kostenschätzung und Planung einer Generalsanierung aller Gebäude in Auftrag. Der Grundstock für die Finanzierung einer Generalsanierung war durch vernünftiges und effektives wirtschaftliches Handeln und Denken in den letzten Jahrzehnten erwirtschaftet worden.

Die Schätzung der Kosten für eine Generalsanierung hatte jedoch zum Ergebnis, dass die Aufwendungen für Abriss und Neubau nicht wesentlich höher ausfallen würden. Bei einer Generalsanierung kann man zudem unvorhersehbare Umbaukosten nur sehr schwer abschätzen und die Gesamtkosten wären u. U. nach Vollendung der Generalsanierung höher ausgefallen als bei Verwirklichung eines Neubaus. So entschied die Vorstandschaft schließlich im Einvernehmen mit den Zuschussgebern, die bestehenden Bauten abzutragen und gänzlich neu zu errichten.

Ein enger Zeitplan gibt vor, dass spätestens Ende 2008 das Neubauvorhaben abgeschlossen sein muss. Die Vorstandschaft und mit ihr alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Stiftung Hör-Sprachförderung“ hoffen, dass mit dieser Entscheidung für die nächsten Jahrzehnte richtungweisende Schritte für eine bestmögliche Förderung hör-sprachgeschädigter Kinder und Jugendlicher eingeleitet wurden.

Mario Steinert
Geschäftsführer „Stiftung Hör-Sprachförderung“

 

 

Hohenwart - Nachrichten

 

In den vergangenen Monaten konnten wir zwei langjährige Mitglieder feiern!

 

Frau Rödl, unsere ehe­malige Schulleiterin feierte ihren 70. Geburtstag. Trotz Wohnsitz in Augsburg, schaut sie häufig bei uns vorbei und zeigt reges Interesse am Schulleben und den aktuellen Entwicklungen im BBH e.V.

Außerdem konnten wir im Februar zusammen mit Frau Brand (Foto unten) ein ganz besonderes Fest feiern, das 50. Dienstjubiläum. Von ihrem wohlverdienten Ruhestand will sie nichts wissen, sie kümmert sich zuverlässig und regelmäßig um die Koordination des Hörgeräteservice und gehört nach wie vor fest zum „Schulinventar“.

Dementsprechend gerne hat die ganze Schule die beiden hochleben lassen!

Herzlichen Glückwunsch und herzlichen Dank für die aktive und langjährige Mitarbeit im BBH!!!

Monika Kurfeß

 

 

BBW Nürnberg - Interview mit Herrn Carstens

 

Herr Carstens ist Logopäde und Leiter der pädaudiologischen Fachstelle und der Sprachförderung am BBW Nürnberg. Das Interview wurde geführt von Ralf Beck.

 

aktuell:

Herr Carstens, es gibt viele unterschiedliche Bezeichnungen zum Thema Zentral-auditive Wahrnehmungs-Störungen. Welche Bezeichnung verwenden Sie?

 

Carstens:

Ich verwende die Bezeichnung ZAWVS (Zentralauditive Wahrnehmungs‑ und Verarbeitungsstörung), da es mir wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass es sich um eine zentrale Störung handelt. Mit anderen Worten, das periphere Hörorgan ist in der Regel beim Tonaudiogramm völlig unauffällig.

 

aktuell:

Wie viele Azubis mit ZAWVS sind zur Zeit am BBW in Nürnberg?

 

Carstens:

Zur Zeit sind es drei Jugendliche, bei denen eine „zentral-auditive Problematik“ bereits festgestellt war, bevor sie ihre Ausbildung in unserem Hause antraten.

 

aktuell:

Wie wird ZAWVS diagnostiziert?

 

Carstens:

Bei Sprachauffälligkeiten oder auch Lese-Rechtschreibschwächen sollte ein HNO-Arzt oder ein Phoniater konsultiert werden, um durch objektive Hörmessungen eventuelle zentrale Hörstörungen festzustellen, bzw. auszuschließen.

 

aktuell:

Wie macht sich eine ZAWVS im Alltag bemerkbar?

 

Carstens:

Undeutliche Aussprache, düsgrammatikalische Komponenten, eingeschränkte auditive

Merkspanne und verkürzte Konzentrationsdauer.

 

aktuell:

Das trifft doch auch für andere Hörstörungen zu. Wie stellt man den Unterschied fest?

 

Carstens:

Der Unterschied ist, dass die Patienten mit einer ZAWVS hören können!! Das Tonaudiogramm ist unauffällig, die Hörschwelle ist also normal. Die Verarbeitung der Höreindrücke im Gehirn weist Störungen auf.

 

aktuell:

Könnte man denn nicht auch bei den von Ihnen genannten Symptomen auf eine Lernbehinderung schließen?

 

Carstens:

Die Fachwelt ist sich nicht ganz schlüssig, ob die ZAWVS ein Symptom der Sprachentwicklungsstörungen ist oder eine mögliche Ursache für Sprachentwicklungsstörungen darstellt. Im letzteren Fall wäre die ZAWVS dann als ein eigenständiges Störungsbild zu verstehen. Einig ist man sich darüber, dass die ZAWVS und die Sprachentwicklungsstörungen eng zusammenhängen. Vor diesem Hintergrund wäre auch nicht auszuschließen, dass es Zusammenhänge zwischen ZAWVS und Lernbehinderungen geben kann.

 

aktuell:

Welche Folgen hat die ZAWVS für die Berufsausbildung?

 

Carstens:

Es beeinträchtigt die Berufswahl. Berufe mit hohen kommunikativen Anteilen, zum Beispiel Bürokaufmann, dürften sich als problematisch erweisen. Die ZAWVS ist keine sichtbare Behinderung. Die Jugendlichen wirken normalhörend, haben aber oft massive Verständnisprobleme, die Ihnen selber nicht immer auffallen. So kann es sehr schnell passieren, dass sie im Schulunterricht den Anschluss verlieren. Dieses sollte bei der Unterrichtsgestaltung berücksichtigt werden. Hinzu kommt, gerade in einer Einrichtung wie der unsrigen, dass Jugendliche mit ZAWVS ein Zugehörigkeitsproblem bekommen, da sie sich nicht zu den Hörgeschädigten zählen und schon gar nicht zu den Lernbehinderten.

 

aktuell:

Welche Therapieformen wenden Sie an?

 

Carstens:

Viele unserer Jugendlichen haben in ihren „Kindertagen“ eine Therapieresistenz entwickelt, die ich ihnen nicht einmal verdenken kann. Es gilt also, die Jugendlichen ressourcenorientiert zu fördern und zu fordern. Das heißt: logopädisch notwendige Maßnahmen anbieten (außersprachliches und sprachliches Hörtraining, Schriftsprache und Artikulation auf Laut‑, Silben‑, Wort‑ und Satzebene), die Akzeptanz finden und die Kompetenzen der Jugendlichen erweitern.

 

aktuell:

An wen sollten sich Eltern wenden, die vermuten, dass ihr Kind ZAWVS haben könnte.

 

Carstens:

Sie sollten sich an Logopäden, Frühförderzentren, pädaudiologische Abteilungen in Kliniken wenden.

 

 

Vielen Dank für das Interview.

 

 

München - ein Wunder

 

Für die Bayerische Landesschule war der 20. Januar 2005 ein ganz besonderer Tag. Lange Zeit hieß es doch, dass Funktionsstellen in dieser Einrichtung wegen der unmittelbar bevorstehenden Auflösung nicht mehr besetzt werden. Aber Wunder gibt es immer wieder. So wurden an diesem Tag alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Schulabteilungen von der Regierung von Oberbayern zu einer Dienstbesprechung in der großen Pause eingeladen. Tagesordnung gab es keine, aber Gerüchte und eine große Spannung, was da wohl passiert. Blumen, Brötchen und Getränke bei so einer Veranstaltung? Was kann das bedeuten? Ist das Unmögliche doch geschehen?

Um es kurz zu machen schon im ersten Jahr nach der 200-jährigen Geschichte heißt der 11. Leiter der Bayerischen Landesschule für Gehörlose Heinz Georg Pfeil (Foto auf vorheriger Seite). Alle Anwesenden gratulierten dem ehemaligen Leiter der Realschulabteilung, wünschten ihm viel Erfolg für seine neue Aufgabe und warten seitdem ständig auf weitere Wunder.

OV München Landesschule (Vorsitzende: Nikola Zahradka)

 

 

 

 

 

Aus dem Bundesvorstand des BDH

Am 29. und 30. April 2005 tagte der Bundesvorstand in Leipzig. Bärbel Schmid war als bayerische Landesvorsitzende dabei; folgende Inhalte bestimmten die Tagesordnung:

 

 

Arbeitsergebnis der Bundes-Arbeitsgemeinschaft „Integration"

 

Diese Arbeitsgemeinschaft wurde vor gut zwei Jahren von Michael Schneider (Freiherr-von-Schütz-Schule Bad Camberg, eh­e­m. Schatzmeister im Bundesvorstand) initiiert, später übernahm Ada Jacobsen (Stegen) die organisatorische Leitung. Je ein(e) Vertreter(in) aus allen deutschen Bundesländern sollte an den Sitzungen der Bundes-Arbeitsgemeinschaft „Integration“ teilnehmen. Zielvorgabe war die Ausarbeitung eines Positionspapiers mit Aussagen zu relevanten Fragestellungen der fachpädagogischen Begleitung von integriert beschulten Schülern mit Förderbedarf im Hören. (Der BBH e.V. wurde durch Dorothea Bauer oder Thomas Lettner, beide aus Oberfranken, vertreten.)

Frau Jacobsen schilderte im Rahmen der Bundesvorstandssitzung in Leipzig die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft und stellte den umfangreichen Entwurf eines gemeinsamen Positionspapiers vor. Alleine der Prozess, innerhalb der Arbeitsgemeinschaft die „babylonische Sprachverwirrung“ zu überwinden und sich über die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern zu verständigen, sei eine zeitraubende Herausforderung gewesen. Trotz der vielen länderspezifischen Besonderheiten sei es jedoch möglich gewesen, gemeinsame Positionen zu definieren.

Der erste Teil des Entwurfs beschreibt länderübergreifende konzeptionelle Grundlagen, der zweite Teil befasst sich mit konkreten Vorschlägen für die praktische Umsetzung.

Nach der gemeinsamen Lesung und redaktionellen Überarbeitung der vorgelegten Arbeit beschloss der Bundesvorstand, die Broschüre in gedruckter Form unter dem Titel „Gemeinsames Lernen und Leben von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Hörschädigung“ zu veröffentlichen.

Zukunftsperspektive sind lt. Frau Jacobsen jährliche Fachtagungen an wechselnden Veranstaltungsorten, die für alle Hörgeschädigtenpädagogen im Integrationsdienst (bayerische Terminologie: im MSD) offen sind. Die Realisierbarkeit dieser Perspektive soll geprüft und dem Bundesvorstand im November 2005 zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

 

Feuerstein-Tagung 2005

 

Die diesjährige Fachtagung für Hörgeschädigtenpädagogik auf Burg Feuerstein findet vom 4. bis 7. Oktober 05 statt.

Themenschwerpunkte:

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neue lerntheoretische Ansätze und Sprachverarbeitung (Dienstag Vormittag)

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Hörtechnik (Dienstag Nachmittag und Mittwoch)

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Integration(Donnerstag Vormittag und Freitag Vormittag)

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Workshops (Donnerstag Nachmittag)

 

Katrin Lunemann (Bad Camberg) wird 2005 erstmals die Organisationsleitung der Feuerstein-Tagung übernehmen.

 

 
 

Bundeskongress 2006 in Leipzig

 

Unter der Federführung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden Karl Wollmann (Ravensburg) konnten die Planungen für diesen Bundeskongress weitgehend abgeschlossen werden.

Tagungstitel:      Die Schule für Hörgeschädigte 2006:
                         Realität - Chancen - Visionen

Tagungsort:        Leipzig, Universität

Termin:               Freitag, 12. Mai, bis Sonntag, 14. Mai 2006

Programme und Anmeldeunterlagen werden im November 2005 an die Schulen und die Vorsitzenden der Ortsverbände verschickt.

 

 
 

Feapda-Kongress 2005

 

Thema:                 Hörgeschädigte Kinder in einer multikulturellen Gesellschaft

Termin:                14. - 16. Oktober 2005 in Genf

Kosten:                140 € bei Anmeldung vor dem 30.06.05,
                           später 170 €

Kongresssprache:  Englisch

Teilnahme:            es werden nur Verbandsmitglieder (des BDH bzw. des BBH e.V.)

                            zugelassen

Anmeldung:           Interessenten melden sich bitte formlos unter

                            bbhev@t-online.de an; die Anmeldung wird dann an den

                            Bundesvorstand des BDH weitergeleitet.

 

 

 

 

 

Leserumfrage der HÖRPÄD

 

Die Fachzeitschrift hat eine Leserbefragung durchgeführt. Als wichtigste Ergebnisse der Auswertung* werden vorgestellt:

 

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die Mehrheit der befragten Leser ist mit dem Layout von HÖRPÄD zufrieden

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die Erscheinungsfolge (alle zwei Monate) wird überwiegend als angemessen bewertet

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dem Durchschnitt der Befragten erscheint der Preis gerechtfertigt

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Themenschwerpunkte in einer Ausgabe werden befürwortet

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„vordere Plätze“ belegen Beiträge zu Frühförderung, Unterricht, Lautsprache, Gebärdensprache, Kommunikationstechnologien, Auslandsberichte

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dagegen stoßen Berichte über Organisationskonzepte und Standespolitik sowie Verbandsnachrichten und Redaktionsmitteilungen auf eher geringes Interesse

* eine ausführliche Auswertung der Leserumfrage erscheint in einer der nächsten Ausgaben von

   HÖRPÄD

 

 

 

Akkreditierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen


Verordnung des Bundeslandes Hessen vom 16. März 2005

Das Kultusministerium des Bundeslandes Hessen legt in einer Rechtsvorschrift vom 16. März 2005 neue Regelungen für Fortbildungs‑ und Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte fest. Nach der Auflösung des Fortbildungsinstituts sollen Fortbildungsveranstaltungen „von Einrichtungen der Lehrerbildung, Fach‑ und Berufsverbänden, Einrichtungen der Wirtschaft, Stiftungen und weiteren freien Trägern“ angeboten werden.

Alle angebotenen Veranstaltungen zur berufsbegleitenden Fortbildung und Qualifizierung bedürfen der Anerkennung (Akkreditierung) durch das neu eingerichtete Institut für Qualitätsentwicklung. Die Akkreditierung einer Fortbildungs‑ oder Qualifizierungsmaßnahme muss schriftlich beantragt werden. Das Institut für Qualitätsentwicklung überprüft die geplanten Angebote nach festgelegten Kriterien und entscheidet darüber, ob und wie viele Leistungspunkte durch die Teilnahme an einer akkreditierten Maßnahme erworben werden können. Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren mindestens 150 Leistungspunkte nachzuweisen. Die Fortbildungs‑ und Qualifizierungsmaßnahmen finden in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit statt.

(Zusammenfassung nach Erläuterungen und Unterlagen von Maria Wisnet, Vorsitzende des Landesverbandes Hessen)

 

 

 

 

Änderung der Lehrerdienstordnung

für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern: Entwurf des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Stellungnahme des BBH e.V.

 

Mit Schreiben vom 19.04.2005 forderte das Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus den BBH e. V. auf, Stellung zum „Entwurf einer Bekanntmachung zur Änderung der Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern (Lehrerdienstordnung - LDO)“ zu nehmen.

Der Schwerpunkt des Entwurfs liegt in der Aufschlüsselung und exemplarischen Benennung der außerunterrichtlichen Dienstpflichten der Lehrkräfte. Besonders hervorgehoben werden dabei

 
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 unterrichtsbezogene Teamarbeit

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erweiterte Erziehungs‑ und Förderaufgaben sowie

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Maßnahmen der Schulentwicklung.

Der BBH e.V. befürwortet in seiner Stellungnahme die Änderungsvorschläge. Sie begünstigen u. E. zukunftsweisende schulische Entwicklungen, die dem Wohle der Schülerinnen und Schüler sowie der Aktualisierung von Bildungs‑ und Erziehungsangeboten dienen.

 

 

 

 

 

 

Feuersteintagung 2005     (4. bis 7. Oktober 2005)

 

Programmschwerpunkte:

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Dienstag Vormittag (Beginn: 9.00 Uhr)
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Neue Lerntheoretische Ansätze (Frank Müller, Landau)

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 Sprachcodierungsstrategien (Dr. Horst Hessel, Hannover)

 

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Dienstag Nachmittag und Mittwoch:

Präsentation und Ausstellung von technischen Neuentwicklungen für Kinder mit Hörschädigung sowie Vorträge zu den Themen
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 Cochlea Implantate
(Advanced Bionics, Cochlear-Kind, Med-el)

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FM-Systeme (Phonak, Research, Westra)

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Neugeborenenscreening (Medizintechnik Mack)

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Audiometriesysteme (Auritec, Maico)

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digitale Hörsysteme für Kinder (Hansaton, Oticon, Widex)

 
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Donnerstag Vormittag
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Außenklassen für Hörgeschädigte (Renate Gückel, Dresden)

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Präventive Integration (Friedlinde Hüther, Frankenthal

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Ambulante Beratung und Unterstützung in allgemeinen Schulen (Ada Jacobsen, Stegen)

 
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Donnerstag Nachmittag und Freitag

Workshops zu den Themen:
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AVWS - Diagnose und Therapie - Erweiterte Ansätze
(Christoph Möhrle, Wilhelmsdorf)

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Sprechverbessernde Maßnahmen bei Kindern mit Hörschädigung (Roland Hanik, München)

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Frühförderung von Kleinkindern und Säuglingen
(Hella Mallet, Hamburg)

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Interpretieren von Audiogrammen …
(Kristin Kessler, Friedberg)

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Bilingualität in Schulen und Vorklassen für Gehörlose
(Susanne Schmidt, Berlin)

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Fehlersuche bei CI-Systemen (Pohl / Dittrich)

Abschlussdiskussion (Ende: 14.00 Uhr)

 

Die Organisationsleitung übernimmt erstmals Katrin Lunemann, Bad Camberg;
Medienbetreuer: Ralf Malessa, Wilhelmsdorf

 
 
 

 

 

 

 

Arbeitsgemeinschaft MSD*

 

Die Arbeitsgemeinschaft des BBH e.V. „Mobiler Sonderpädagogischer Dienst für den Förderschwerpunkt Hören“ (Sprecherin: Christine Prechtl-Coduro, Straubing) befasst sich im laufenden Schuljahr mit den Themenschwerpunkten „Nachteilsausgleich und Gewährung von Budgetstunden“ sowie „Schüler mit Auditiven Verarbeitungs‑ und Wahrnehmungsstörungen als Zielgruppe des MSD“. Im Rahmen der Arbeitstagung am 8. April 05 in Nürnberg wurde zum letztgenannten Thema folgender Konsens gefunden:

Bevor darüber entschieden werden kann, ob eine Schülerin oder ein Schüler vom MSD (Förderschwerpunkt Hören) betreut werden kann, muss der Förderbedarf im Hören festgestellt und beschrieben werden. Alle Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein(e) Schüler(in) mit AVWS in die jeweilige Schule für den Förderschwerpunkt Hören aufgenommen werden kann, sollten auch für eine „Aufnahme“ von Schülern in den MSD dieser Schule gelten. Mit anderen Worten: Für die Ermittlung des Förderbedarfs im Hören sollen übereinstimmende diagnostische und überprüfende Verfahren angewandt werden ‑ unabhängig davon, ob über die Aufnahme in die Schule für den Förderschwerpunkt Hören oder über eine Beratung und Unterstützung durch den MSD für den Förderschwerpunkt Hören zu entscheiden ist.

Schwerpunkte der Arbeitsgemeinschaft für die nächsten Arbeitstagungen sind:

 
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Interpretation von diagnostischen Daten, Ableitung von Förderempfehlungen aus vorliegenden Ergebnissen (z.B. von Überprüfungen der Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstelle oder von Testdiagnostik) und eigenen fachpädagogischen Beobachtungen

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Zusammenstellung von Kriterien für eine gezielte Schülerbeobachtung (bei Verdacht auf AVWS) im Unterricht der allgemeinen Schule

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Austausch und Vergleich von Modulen für Fortbildungs‑ und Informationsveranstaltungen (für Lehrkräfte, Eltern, Schüler usw.) des MSD im Förderschwerpunkt Hören

 

Termine zum Vormerken:

 

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15. Juli 2005, Würzburg

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11. November 2005, Straubing

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17. März 2006, München

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07. Juli 2006, Bamberg

 

(Änderungen vorbehalten - aktuelle Termine unter www.bbhev.de)

 

*  Die Arbeitsgemeinschaft des BBH e.V. „Mobiler Sonderpädagogischer Dienst für den Förderschwerpunkt Hören“ ist mit durchschnittlich ca. 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine der bestfrequentierten AGs im BBH e.V.

 

Bärbel Schmid Autor

 

 

 

 

 

 

Budgetstunden

 

=> eine Möglichkeit des Nachteilsausgleichs für schwerhörige Schüler

 

Wie berichtet (vergl. BBH aktuell, Ausgabe Januar 2005, Seite 37 ff) entschied der Bayerische Landtag am 26.06.2004, „dass für hörgeschädigte Kinder mit besonders hohem Förderbedarf künftig drei Budgetstunden zusätzlich gewährt werden.“ Damit soll „eine effektive, wohnortnahe integrative Beschulung hörgeschädigter Schüler“ gewährleistet werden.

Walter Kern (Samuel-Heinicke-Fachoberschule München) sorgte für entsprechende Veröffentlichungen in den amtlichen Bekanntmachungen für Realschulen und Gymnasien (siehe unten). Darüber hinaus sollen den Lehrkräften des „MSD Hören“ geeignete Informationsmaterialien für entsprechende Beratungsgespräche zur Verfügung stehen. Die Arbeitsgemeinschaft „Mobiler Sonderpädagogischer Dienst für den Förderschwerpunkt Hören“ des BBH e.V. arbeitete im Rahmen ihrer Arbeitstagung am 8. April 2005 in Nürnberg einen Formulierungsvorschlag aus. Der vorliegende Informationstext kann von den bayerischen Schulen für den Förderschwerpunkt Hören verwendet und aufbereitet werden.

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzliche Lehrerstunden für Schülerinnen und Schüler mit besonders hohem Förderbedarf im Hören an weiterführenden Schulen

 
 

Grundlage

Mit dem Beschluss vom 24.06.2004 hat der Bayerische Landtag die Möglichkeit geschaffen, dass den staatlichen weiterführenden Schulen für hörgeschädigte Kinder mit besonders hohem Förderbedarf im Hören künftig bis zu drei Budget‑ oder Anrechnungsstunden pro Schüler gewährt werden können.

Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgte in:
„Das Gymnasium in Bayern“, Heft 11/2004, S. 35 f. (Hrsg.: bpv)
„Die bayerische Realschule“, Heft 1/2005, S. 16 f (Hrsg.: brlv)

 

Schularten

Staatliche weiterführende Schulen (Realschulen, Fachoberschulen, Gymnasien, Berufsoberschulen, Wirtschaftsschulen, Kollegs u. a.) können pro Schüler bis zu drei Lehrerstunden (Budget‑ oder Anrechnungsstunden) beantragen.

 

Zielgruppe

Die Budgetstunden können nur beantragt werden für Schülerinnen und Schüler mit peripherer Hörschädigung und mit besonders hohem Förderbedarf im Hören, die eine allgemeine weiterführende Schule besuchen. Voraussetzungen sind:

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Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss der besuchten Schulart

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Begleitung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst des Förderschwerpunktes Hören.

 

Verwendung

Die gewährten Budgetstunden müssen für die Unterstützung der hörgeschädigten Schülerin / des hörgeschädigten Schülers genutzt werden. Die Schule organisiert im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und in Absprache mit dem MSD diese unterstützenden Maßnahmen. Diese können beispielsweise als zusätzlich Förderstunden in bestimmten Unterrichtsfächern, als Differenzierungsmaßnahme (u. a. Intensivunterricht in einer Kleingruppe) oder ggf. zur Bildung von Klassen mit geringerer Schülerzahl genutzt werden.

 

Weg der Beantragung

Voraussetzungen für die Beantragung von Budgetstunden sind

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Der Mobile Sonderpädagogische Dienst beschreibt in einer schriftlichen fachpädagogischen Stellungnahme den besonders hohen Förderbedarf des hörgeschädigten Schülers im Hören.

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Der Schulleiter, die unterrichtenden Lehrerkräfte, die Eltern und die beratende Lehrkraft des MSD treffen eine klare Vereinbarung in Bezug auf die konkrete Verwendung der Budgetstunde(n).

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Die Schulleitung beantragt im Rahmen der Schuljahresplanung die zusätzlichen Lehrerstunden (Budgetstunden) mit dem fachpädagogischen Gutachten.

 

Empfehlung für nicht-staatliche weiterführende Schulen

Der MSD unterstützt nicht-staatliche weiterführende Schulen in ihren Bemühungen, für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf im Hören vergleichbare Bedingungen zu schaffen.

Arbeitsgemeinschaft MSD im Berufsverband
Bayerischer Hörgeschädigtenpädagogen e.V.

 

 

 

 

 

 

Frühfördertreffen 2005

 

Wie seit vielen Jahren trafen sich auch dieses Frühjahr, vom 11. bis 12. März, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an bayerischen Beratungs‑ und Frühförderstellen für hörgeschädigte Kinder zu Erfahrungsaustausch, Fortbildung und der Pflege persönlicher Kontakte. Das Nürnberger Team unter der Leitung von Angelika Seynstahl hatte eingeladen und 39 Teilnehmer und Teilnehmerinnen waren angereist.

Der Freitag Vormittag begann mit der parallelen Tagung der Arbeitskreise der Leiterinnen und Leiter sowie der Psychologinnen zu organisatorischen und inhaltlichen Themen mit Schwerpunkten wie (immer noch) die Rahmenverhandlungen für die Frühförderung, Einzelintegration oder Audiometrieanlagen bzw. diagnostische Verfahren oder ein computergestütztes multiaxiales Modell.

Ab 14.30 Uhr trafen die Mitarbeiterinnen in Nürnberg ein, stärkten sich zunächst mit Kaffee und Kuchen und berichteten anschließend aktuell aus den einzelnen Frühförderstellen.

 

Themenschwerpunkte waren:

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die Betreuung hörender Kinder hörgeschädigter Eltern,

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die ungewohnt hohe Kinderzahl und

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personelle Veränderungen in den Frühförderstellen.

 

In drei Arbeitsgruppen bis 18.00 Uhr beschäftigten sich die Frühförderinnen mit Spielmaterialien zur phonologischen Bewusstheit, mit Mutter-Kind-Interaktionen und vorsprachlicher Kommunikation durch Videoanalyse sowie mit neuen und altbewährten Spielen und Ideen für die Frühförderung. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv bis euphorisch.

Ein weiterer Höhepunkt war das Fortbildungsreferat von Herrn Prof. Dr. Manfred Hintermair am Samstag Vormittag: „Familiäre Ressourcen, elterliche Belastung und psychische Entwicklung hörgeschädigter Kinder“. Herr Hintermair trug Ergebnisse einer Fragebogenuntersuchung mit der zentralen Frage vor: „Hat elterliche Belastung Auswirkungen auf die psychische Entwicklung der Kinder?“. Vom Publikum wurde mit Interesse verfolgt, dass es hier, wie erwartet, einen hochsignifikanten Zusammenhang gibt, dass hierfür beispielsweise die kommunikative Kompetenz des Kindes, aber nicht die Kommunikationsmodalität eine Rolle spielt, dass die allgemeine emotionale Belastung der Eltern weniger bedeutsam für die kindliche Entwicklung ist, und dass es Entlastung bringt, wenn das soziale Umfeld die Eltern in Bezug auf das hörgeschädigte Kind unterstützt.

Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine Runde aller Teilnehmer mit kurzer Reflexion und dem „Ausgucken“ des nächsten Tagungsortes.

An dieser Stelle sei dem Nürnberger Team nochmals Dank gesagt für die gute Vorbereitung und Durchführung der gelungenen Tagung. Wir freuen uns aufs nächste Treffen!

Sabine Geith

 

 

 

 

 

 

 

5. Fortbildungsveranstaltung für die SVE-Teams

am 29. und 30. April 2005 in Nürnberg

 

Thema: Atmung und myofunktionelle Störungen

 

Zum 5. Mal hat die Arbeitsgemeinschaft „Schulvorbereitende Einrichtungen für den Förderschwerpunkt Hören“ eine Fortbildungsveranstaltung für die Gruppenleiterinnen an SVE´en für Hörgeschädigte organisiert.

Dieses Mal wurde es vom Nürnberger SVE-Team ausgerichtet. Zwei Logopädinnen waren als Referentinnen dazu eingeladen. Frau Vogt-End und Frau Matthäus gaben ihre Erfahrungen im Umgang mit hörgeschädigten Kindern an uns weiter.

 

Nach der Ankunft um 17.00 Uhr in der SVE am Zentrum für Hörgeschädigte in Nürnberg, Pestalozzistr. 25 gab es für alle Kaffee und Kuchen zur Stärkung. Eine Führung durch die Räumlichkeiten der SVE, der CI-Rehabilitation von NECIKO (=Nürnberg-Erlangen-CI-Kooperation) und der Frühförderung folgten anschließend. Anregungen wurden ausgetauscht, Ideen gesammelt.

Um 18.30 Uhr fand reger und lustiger Ideenaustausch zu praktischen Beispielen statt, die die Sprechmotorik unserer hörgeschädigten Kinder fördern können.

 

Als auch die letzten Nachzügler am Samstag eingeschrieben waren, wurde ab 9.00 - 10.00 Uhr von Frau Vogt-End eine theoretische Einführung zur richtigen Atmung gegeben.

Frau Matthäus folgte mit theoretischen Grundlegungen zu myofunktionellen Störungen im Kleinkindalter.

 

Nach einer kurzen Kaffeepause folgte von 10.30 - 12.00 Uhr der Besuch des 1. Workshops bei einer der Referentinnen.

Von 12.00 - 13.00 Uhr wurde gemeinsam zu Mittag gegessen. Und auch da gab es wieder viel, viel zum Austauschen und zum Erzählen...

Von 13.00 - 14.00 Uhr folgte der Besuch des 2. Workshops (hier bei Frau Matthäus). Viele praktische Übungen wurden erprobt.

 

In einer weiteren Kaffeepause wurden gute Buchtipps aufgenommen.

14.30 - 15.00 Uhr fand die obligatorische Abschlussrunde statt. Den Referentinnen wurde vielmals gedankt für ihre klar verständliche Einführung in die jeweiligen Themenbereiche und die Weitergabe von vielen praktischen Beispielen. Gerade in der Kürze der Zeit kein leichtes Unterfangen. Es ist ihnen aber hervorragend gelungen.

Vielen Dank.

Ebenso folgte ein Dankeschön an das SVE-Team von Nürnberg, welches mit großem Engagement die gesamte Veranstaltung organisiert und ausgeführt hat.

 

Und weil es wieder mal zu kurz war und man noch so viele Fragen hat, wurde ein erneutes Treffen in Zell im April 2006 geplant unter dem Thema „Hyperaktivität - wie kann ich damit umgehen lernen?“

 

Wir hoffen sehr, dass der BBH e.V. auch dieses Treffen wieder finanziell unterstützen kann. Wir danken ihm ‑ im Namen aller Mitarbeiterinnen unserer SVE´en ‑ für die Möglichkeit, im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft „Schulvorbereitende Einrichtungen für den Förderschwerpunkt Hören“ jährlich themenorientierte Fortbildungstage zu organisieren. Die Teilnahme von über 40 SVE-Gruppenleiterinnen zu diesem Treffen bestärkt das große Interesse an gemeinsamen Austausch und dem Wunsch, sich weiter zu bilden.

Delia Süßenguth

 

 

 

 

Zusammenkünfte der Direktoren und Leiter
der Förderzentren
mit dem Förderschwerpunkt Hören

 

Bereits zum dritten Mal versammelten sich die Direktorinnen und Direktoren sowie die Schulleiterinnen und Schulleiter der bayerischen Förderzentren und Förderschulen für den Förderschwerpunkt Hören zum fachlichen Austausch. Das erste Treffen dieser Art im Dezember 2002 wurde auf Initiative von Direktor Dieter Haas ‑ damals Leiter des Zentrums für Hörgeschädigte Nürnberg ‑ vom Berufsverband Bayerischer Hörgeschädigtenpädagogen e.V. organisiert. Auf Wunsch der Schulleiterinnen und Schulleiter findet diese Arbeitstagung regelmäßig einmal im Jahr in Räumen und mit freundlicher Unterstützung des BBW Nürnberg statt.

 

Die Tagesordnung am 2. Dezember 2004 umfasste:

 

1. den Austausch von aktuellen Informationen aus den bayerischen Schulen

    für den Förderschwerpunkt Hören

2. eine Diskussion über Vorgaben des Kultusministeriums

    (z.B. zu Zeugnissen und Beobachtungsbögen für die Grundschule) sowie

3. die intensive Vorbereitung auf einen direkten Austausch mit dem Referat

    Sonderschulen (MR E. Karl, RD E. Weigl, MR S. Graf) im Kultusministerium.

 

Am 6. April 2005 in München lud das Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Schulleiterinnen und Schulleiter im Förderschwerpunkt Hören und den Berufsverband Bayerischer Hörgeschädigtenpädagogen e.V. zu einer Dienstbesprechung ein.

 

Themenschwerpunkte dieser Dienstbesprechung waren:

 

 

1. aktuelle Entwicklungen im Bereich der Förderschulen

2. Aufgaben des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes und der

    mobilen sonderpädagogische Hilfe im Förderschwerpunkt Hören

3. Unterricht in Deutscher Gebärdensprache und bilingualer Unterricht:

    Wunsch und Wirklichkeit bei der Umsetzung des Lehrplans

4. Bildung von M-Klassen an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören

5. Schülerinnen und Schüler mit Auditiven Verarbeitungs‑ und

    Wahrnehmungsstörungen(AVWS, auch ZWS): Kriterien für die Aufnahme

    in eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören, schulische Förderkonzepte,

    schulorganisatorische Möglichkeiten und Grenzen

6. Überarbeitung der Handreichungen für die vorschulische Erziehung

 

Herbert Dössinger

 

 

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Stand 13.05.2010