|
| |
Inhalt Ausgabe Juli 2005 |
|
|
 |
|
 |
|
|
|

|
Ausgabe |
Juli 2005 |
|
|
|
|
|
Liebe Leserinnen
und Leser, |
|
|
|
|
 |
der Besuch von
Fortbildungsveranstaltungen gehört traditionell zu den fest geschriebenen
Dienstpflichten einer Lehrkraft*. Bisher erfüllen bayerische Lehrerinnen und
Lehrer diese Pflicht in einem bekannten und gewohnten Rahmen: Ausschreibung,
Anmeldung und Zulassung für einen Fortbildungskurs in einer der staatlichen
Fortbildungsstätten folgt dem strengen bürokratischen Ritual des
beamtenrechtlichen Dienstwegs. Am Ort des Geschehens jedoch erwartet den
oder die Fortbildungswilligen eine meist erfreuliche und abwechslungsreiche
Woche bei nahrhafter Kost und in angenehmer Gesellschaft. Für Lehrkräfte an
Gehörlosen‑ und Schwerhörigenschulen sind fachspezifische Veranstaltungen
wie die „Feuersteintagungen“ oder Kongresse des Berufsverbandes mit im
Angebot. |
|
|
|
| |
So war es bisher |
|
|
|
|
Jedoch ‑ seit dem „Pisa-Schock“ greift auch
im Bereich der Lehrerfortbildung Unruhe um sich. Medien nehmen die „Spezies
Lehrer“ ins Visier und attestieren ihr u.a. geringen Weiterbildungseifer;
Bildungspolitiker fordern Leistungssteigerung des gesamten Schulsystems und
hinterfragen die Wirksamkeit herkömmlicher Lehrerfortbildungen;
Elternvereinigungen beklagen zu häufigen Unterrichtsausfall in den Schulen
(auch verursacht durch Fortbildungsbesuche von Lehrkräften); Finanzbehörden
wachen über einen möglichst wirtschaftlichen und effizienten Einsatz der
verfügbaren Mittel.
* Die Weiterbildung als Dienstpflicht von
Lehrkräften in Bayern ist auf verschiedenen Ebenen verankert
(Lehrerbildungsgesetz Art. 20, Laufbahnverordnung § 55, Lehrerdienstordnung
§ 9).
Begriffe wie „Qualitätssicherung“ und
„Evaluation“ beherrschen die Diskussionen. Der Bereich der Lehrerfortbildung
ist nicht davon ausgenommen, vieles wurde und wird neu geregelt. So
diskutieren auch die Landesvorsitzenden des Berufsverbandes dieses Thema und
tauschen Informationen darüber aus.
Wir haben für unsere Leserinnen und Leser
aktuelle Fakten gesammelt und die wichtigsten hier für Sie zusammengestellt.
Dabei „riskieren“ wir auch einen Blick ins
Nachbarland Hessen.
|
|
|
| |
Lehrerfortbildung in
Bayern |
|
|
|
 |
Wir beobachten, dass die Erwartungen von
Lehrkräften an Fortbildungsveranstaltungen hoch sind. Die Inhalte und die
Art der Vermittlung werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
kritisch und durchaus auch unter dem „Kosten-Nutzen-Aspekt“ bewertet. Die
„Brauchbarkeit“ für die eigene Praxis ist dabei ein wichtiges
Bewertungskriterium und zählt mehr als der „Freizeitwert“ einer
Veranstaltung. |
 |
Lehrkräfte suchen gezielt nach
Fortbildungsveranstaltungen, die sich auf ganz aktuelle Fragen und
Probleme ihrer Tätigkeit beziehen. Viele sind bereit, für gute
Veranstaltungen Freizeit und finanzielle Eigenleistungen zu investieren. |
 |
Eine Studie der Carl-Bertelsmann-Stiftung
hat ergeben, dass die in zentralen Fortbildungslehrgängen vermittelten
Inhalte nur selten nachhaltig im Unterricht umgesetzt
werden.
(vergleiche O. Vorndran / D. Schnoor: Schulen für die Wissensgesellschaft,
Gütersloh, 2003, Seite 326 ff.) |
 |
Schulen in Extremsituationen haben aus
eigener Kraft neue Konzepte entwickelt und setzten diese mit Erfolg um. |
 |
In einer Bekanntmachung vom 9. August 2002
(KWMBl I Nr. 16/2002, „Lehrerfortbildung in Bayern“), hat das Bayerische
Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Rahmenbedingungen für die
Planung und Organisation der Lehrerfortbildung in Bayern neu gefasst; Ziel
ist die „Optimierung der Planungssicherheit und der Qualität von
Lehrerfortbildung“. (siehe auch
www.km.bayern.de) Das Kultusministerium
 |
legt Ziele und Qualitätsstandards für
Fortbildungsveranstaltungen fest, |
 |
beauftragt staatliche
Fortbildungsinstitute mit der Umsetzung und erkennt Veranstaltungen
anderer Anbieter als „ergänzende Maßnahmen“ an, soweit sie den
Zielsetzungen entsprechen, |
 |
verpflichtet jede Schule zur Erstellung
eines Fortbildungsplans und zur Durchführung von schulinternen
Fortbildungsmaßnahmen, |
 |
konkretisiert die
Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte, |
 |
verpflichtet alle Instanzen der
Lehrerfortbildung, ihre Angebote zu evaluieren. |
|
|
|
|
| |
Welche Ziele und
Qualitätsmerkmale gelten für Fortbildungsveranstaltungen? |
|
|
|
Die o.g. Bekanntmachung beschreibt die
Lehrerfortbildung als wesentliches Element der Weiterentwicklung und
Verbesserung der Schulen als Erziehungs‑ und Bildungseinrichtungen.
Lehrerfortbildung zielt auf
 |
die Erhaltung und Aktualisierung der
pädagogischen, fachlichen, didaktischen und methodischen Kenntnisse und
Fertigkeiten der Lehrkraft, |
 |
die Unterstützung der Lehrkräfte bei der
Auseinandersetzung mit ihrem personalen Selbstverständnis und ihrer
beruflichen Identität im Wandel der gesellschaftlichen Anforderungen, |
 |
die Professionalisierung der Lehrkräfte im
Umgang mir allen am Schulleben Beteiligten, |
 |
die Prävention von berufsimmanenten
Problemen, |
 |
die Qualität und Weiterentwicklung des
Schulwesens, |
 |
die Vorbereitung von Lehrkräften und
Funktionsträgern auf neue Aufgaben. |
|
|
|
| |
Wer bietet
Fortbildungsveranstaltungen an? |
|
|
|
 |
die Träger der staatlichen zentralen und
regionalen Lehrerfortbildung, |
 |
die Schulen (Eigenleistungen werden
unterstützt, aber auch zunehmend gefordert; damit soll ihre
Verantwortlichkeit für den eigenen schulischen Entwicklungsprozess
gestärkt werden), |
 |
andere Träger (z.B. Hochschulen,
Fachverbände) von staatlich anerkannten Fortbildungen. |
Zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht
können Lehrkräfte in der Regel nur Veranstaltungen der oben aufgeführten
Anbieter belegen. Andere Angebote, die außerhalb der Dienstzeit und auf
eigene Kosten genutzt werden, werden nur im Ausnahmefall auf das
„Fortbildungskonto“ (siehe unten) angerechnet.
|
|
|
| |
Wie werden
Fortbildungsveranstaltungen evaluiert? |
|
|
|
Interne Evaluation findet statt, wenn die
Teilnehmer am Ende einer Fortbildungsveranstaltung ihre persönliche
Einschätzung und den Grad ihrer Zufriedenheit mit dem Angebot äußern.
Externe Evaluation dagegen überprüft, inwieweit die Ziele einer Maßnahme
erreicht wurden und nachhaltig wirksam werden. Fortbildungen werden (sowohl
von den Teilnehmern selbst als auch von den Veranstaltern und den
Schulbehörden) mehr denn je unter dem „Kosten-Nutzen-Aspekt“ kritisch
bewertet.
Die bayerischen Schulbehörden haben zum
Zwecke einer systematischen Evaluation von Fortbildungsangeboten neue
„Instrumente“ eingeführt:
 |
Alle Instanzen der Lehrerfortbildung sind
verpflichtet, ihre Angebote zu evaluieren (vergl. Bekanntmachung des
Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus Nr.
III/7-P4100-6/51011 von 9. August 2002) |
 |
Im Oktober 2003 wurde eine
„Qualitätsagentur“ am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung (ISB) eingerichtet. Die in verschiedene Referate
gegliederte Qualitätsagentur hat den Auftrag, „ ... die Weiterentwicklung
des bayerischen Schulwesens als Ganzes“ ständig zu evaluieren (siehe unten
und unter www.isb.bayern.de sowie
unter www.km.bayern.de ) |
|
|
|
| |
Blick über die
bayerisch-hessische Grenze |
|
|
|
Ungeachtet der Tatsache, dass die
Bildungspolitik ein Hoheitsrecht der Bundesländer ist, schlagen sich die
Bemühungen um einen länderübergreifenden Austausch der Kultusministerien
sowohl in terminologischen Übereinstimmungen als auch in vergleichbaren
Entwicklungsprozessen nieder.
So wurde auch in Hessen (im März 2005) ein
„Institut für Qualitätsentwicklung“ gegründet. Ebenso wie die
„Qualitätsagentur“ am bayerischen ISB hat dieses Institut den Auftrag, die
„Qualitätsentwicklung der Schulen zu fördern“ (vergl. Rechtsvorschrift Nr.
720 des Hessischen Kultusministeriums vom 16. März 2005). Konkrete Aufgaben
der „Qualitätsagentur“ bzw. des „Instituts zur Qualitätsentwicklung“ in
beiden Bundesländern sind z.B.
 |
die empirische Erfassung der
Schulleistungen aller Schüler (in Bayern geschieht dies bisher durch die
jährlichen landesweiten Orientierungsarbeiten an den Grundschulen) |
 |
die Ausarbeitung von Entwicklungs‑ und
Qualifizierungsmaßnahmen |
 |
die Erstellung von Konzepten zur
Qualitätsbeurteilung |
 |
die Ausarbeitung von Empfehlungen zur
Verbesserung der Bildungsangebote und zur Qualitätssicherung |
|
|
|
| |
Anders als im Freistaat
Bayern |
|
|
|
 |
wurde das Fortbildungsinstitut des Landes
Hessen (in Weilburg) am 01.01.2005 geschlossen |
 |
müssen sich in Hessen freie Träger von
Lehrerfortbildungen (z.B. Fach‑ und Berufsverbände, Einrichtungen der
Wirtschaft, Stiftungen u. a.) als Anbieter akkreditieren lassen |
 |
müssen alle Fortbildungsangebote für
hessische Lehrkräfte durch das Institut für Qualitätsentwicklung nach
festgelegten Kriterien akkreditiert werden
Beispiele für Kategorien zur
Akkreditierung:
 |
Vorträge und Diskussionen:
1 Punkt pro Fortbildungsstunde |
 |
Veranstaltungen zu einem Thema:
6 Punkte pro Fortbildungstag |
 |
Workshops (mit Eigenbeteiligung):
bis zu 12 Punkte pro Tag |
 |
Selbststudium von Fachliteratur:
bis zu 10 Punkte pro Jahr |
|
 |
sind alle Lehrkräfte im Bundesland Hessen
verpflichtet, im Laufe von drei Jahren mindestens 150 Fortbildungspunkte
nachzuweisen. (Die bisherige Regelung in Bayern schreibt lediglich ein
Zeitkontingent vor) |
|
|
|
| |
Ausblick |
|
|
|
Nicht anders als in anderen Bereichen des
privaten und beruflichen Lebens stehen auch in Bezug auf die Fortbildung von
Lehrkräften staatliche Versorgungsleistungen, die lange wie
selbstverständlich verfügbar waren, in Frage. Diese Entwicklung nimmt die
Lehrkräfte, die Schulen und uns als Berufsverband in die Pflicht.
Der Berufsverband Bayerischer
Hörgeschädigtenpädagogen e.V. braucht ‑ so meinen wir ‑ den Vergleich mit
anderen Anbietern von Fortbildungsangeboten nicht zu scheuen ‑ auch wenn in
Bayern bisher keine Akkreditierung erfolgt. Doch wer kennt die Pläne unseres
neuen Kultusministers Siegfried Schneider, und wer weiß schon, welches
Bundesministerium auf Edmund Stoiber wartet ...
Mit herzlichen
Grüßen Bärbel Schmid
Herbert
Dössinger
|
|
|

| |
Aus den
Ortsverbänden |
|
|
|

|
|
|
| |
Neue Mitglieder im BBH e.V. |
|
|
|
Seit der letzten BBH aktuell sind |
|
|
|
 |
Jaana Behrens, OV Hohenwart |
 |
Ute Gercke, OV Augsburg |
 |
Angelika Hatzinger, OV Straubing |
 |
Verena Partsch, OV Hohenwart |
 |
Heinz Pfeil, OV München-Landesschule |
 |
Isabella Theiß, OV Hohenwart |
 |
Tina Wagenbauer-Gronert, OV Hohenwart |
|
©-lich
Willkommen
im BBH !
|
|
|
|
in den BBH e.V. eingetreten. |
|
|
| |
Würzburg - Im Zentrum für Hörgeschädigte wird
gebaut |
|
|
|
Neue Räumlichkeiten für das Heilpädagogische Internat, die Heilpädagogische
Tagesstätte, das Cochlea Implantat Centrum Süd und die Verwaltung der
„Stiftung Hör-Sprachförderung“ |
|
Die Vorstandschaft und die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Stiftung werden zur Zeit häufig daraufhin angesprochen,
weshalb die erst vor 30 Jahren auf dem Heuchelhof gebauten Räumlichkeiten
abgerissen werden und einem Neubau weichen müssen. |
|
Hierfür gibt es mehrere Gründe: |
|
In den letzten 30 Jahren haben sich die
gesellschaftlichen Bedingungen allgemein und auch hinsichtlich der
Entwicklung und Förderung hör-sprachgeschädigter Kinder und Jugendlicher z.
T. stark verändert. Insbesondere haben sich die medizinisch-technischen
Möglichkeiten der Hilfe erweitert (Hörgeräte; Cochlea Implantate) und
soziale Strukturen und Wertvorstellungen (z.B. in Bezug auf das Wohnen und
Leben in einem Schülerheim) gewandelt. Diese Entwicklungen konnten vor 30
Jahren nicht vorausgesehen und deshalb baulich nicht berücksichtigt werden.
Der Wunsch von immer mehr Eltern nach einer
Ganztagsbetreuung ihrer Kinder mit täglicher Heimkehr führte zum Abbau der
Internatsgruppen und zum Aufbau einer Heilpädagogischen Tagesstätte.
Ursprünglich wurden die Gebäude der „Stiftung Hör-Sprachförderung“ für ca.
180 Internatskinder gebaut, derzeit besuchen noch etwa 30 Kinder unser
Heilpädagogisches Heim. Diese Veränderungen im Nutzerverhalten zwangen die
„Stiftung Hör-Sprachförderung“ in der Vergangenheit immer wieder zu
kostenintensiven Um‑ und Erweiterungsbauten, um den gewohnt hohen
Qualitätsstandard der Förderung auch für die Zukunft zu gewährleisten.
Ein weiteres aktuelles Beispiel: In unserem
Zentrum für Hörgeschädigte wurde im April 1996 das Cochlea Implantat Centrum
Süd eröffnet. Die CI-Reha in Würzburg begann mit 4 Kindern. Inzwischen
erhalten ca. 120 CI-versorgte Kinder und Jugendliche stationäre bzw.
teilstationäre Förderung ‑ wobei die Zahl der Kleinstkinder mit ihren ganz
besonderen Bedürfnissen ständig ansteigt.
Für eine solche expandierende Abteilung
müssen schnell die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die den
Ansprüchen von Kindern und Eltern gerecht werden. Zur Zeit ist das CICSüd
völlig beengt in zwei ehemaligen Internatsgruppen untergebracht.
Weitere Gründe für Abriss und Neubau der
Stiftungsräumlichkeiten finden sich einerseits in der mangelhaften
bautechnischen Ausführung der Bauten vor 30 Jahren, andererseits auch in den
Weiterentwicklungen bei Bauweise, Bautechnik und Wärmedämmung. Vor drei
Jahrzehnten spielten die Möglichkeiten für energiesparende Bauweise keine
große Rolle, nachhaltiges ökologische Denken und Handeln bei der
Verwirklichung von Bauvorhaben waren nur im Ansatz vorhanden. Durch die
heute möglichen Technologien kann die Stiftung mit einem Neubau ihren Anteil
zum Umweltschutz beitragen und selbstverständlich auch Einsparungen bei den
Energiekosten für Wärme, Strom und Wasser erwirtschaften.
Die terrassenförmige Bauweise der Altbauten
führte zu sehr großen Problemen bei der Frisch‑ und Abwasserversorgung: Die
Abzweigungen und Verwinkelungen der Wasserrohre verursachten
Rohrverstopfungen und Leckagen im Leitungssystem. Durch diese
Wasserrohrbrüche entstanden häufige Folgeschäden an den
Einrichtungsgegenständen und im Mauerwerk.
Die Vorstandschaft der Stiftung war aufgrund
der o. g. Fakten aufgefordert, schnell und nachhaltig zu handeln. Sie gab
deshalb vor ca. 4 Jahren die Kostenschätzung und Planung einer
Generalsanierung aller Gebäude in Auftrag. Der Grundstock für die
Finanzierung einer Generalsanierung war durch vernünftiges und effektives
wirtschaftliches Handeln und Denken in den letzten Jahrzehnten
erwirtschaftet worden.
Die Schätzung der Kosten für eine
Generalsanierung hatte jedoch zum Ergebnis, dass die Aufwendungen für Abriss
und Neubau nicht wesentlich höher ausfallen würden. Bei einer
Generalsanierung kann man zudem unvorhersehbare Umbaukosten nur sehr schwer
abschätzen und die Gesamtkosten wären u. U. nach Vollendung der
Generalsanierung höher ausgefallen als bei Verwirklichung eines Neubaus. So
entschied die Vorstandschaft schließlich im Einvernehmen mit den
Zuschussgebern, die bestehenden Bauten abzutragen und gänzlich neu zu
errichten.
Ein enger Zeitplan gibt vor, dass spätestens
Ende 2008 das Neubauvorhaben abgeschlossen sein muss. Die Vorstandschaft und
mit ihr alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Stiftung
Hör-Sprachförderung“ hoffen, dass mit dieser Entscheidung für die nächsten
Jahrzehnte richtungweisende Schritte für eine bestmögliche Förderung
hör-sprachgeschädigter Kinder und Jugendlicher eingeleitet wurden.
Mario Steinert
Geschäftsführer „Stiftung Hör-Sprachförderung“
|
|
|
| |
Hohenwart - Nachrichten |
|
|
|
In
den vergangenen Monaten konnten wir zwei langjährige Mitglieder feiern! |
|
|
|
Frau Rödl, unsere
ehemalige Schulleiterin feierte ihren 70. Geburtstag. Trotz Wohnsitz in
Augsburg, schaut sie häufig bei uns vorbei und zeigt reges Interesse am
Schulleben und den aktuellen Entwicklungen im BBH e.V. |
 |
|
Außerdem konnten wir im Februar zusammen mit Frau Brand (Foto unten) ein
ganz besonderes Fest feiern, das 50. Dienstjubiläum. Von ihrem
wohlverdienten Ruhestand will sie nichts wissen, sie kümmert sich
zuverlässig und regelmäßig um die Koordination des Hörgeräteservice und
gehört nach wie vor fest zum „Schulinventar“.
Dementsprechend gerne
hat die ganze Schule die beiden hochleben lassen!
Herzlichen Glückwunsch und herzlichen Dank
für die aktive und langjährige Mitarbeit im BBH!!!
Monika Kurfeß |

|
|
|
| |
BBW Nürnberg -
Interview mit Herrn Carstens |
|
|
|
Herr Carstens ist Logopäde und Leiter der pädaudiologischen Fachstelle und
der Sprachförderung am BBW Nürnberg. Das Interview wurde geführt von Ralf
Beck. |
|
|
|
aktuell:
Herr Carstens, es gibt viele unterschiedliche Bezeichnungen zum Thema
Zentral-auditive Wahrnehmungs-Störungen. Welche Bezeichnung verwenden Sie?
Carstens:
Ich verwende die Bezeichnung ZAWVS (Zentralauditive Wahrnehmungs‑ und
Verarbeitungsstörung), da es mir wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass es
sich um eine zentrale Störung handelt. Mit anderen Worten, das periphere
Hörorgan ist in der Regel beim Tonaudiogramm völlig unauffällig.
aktuell:
Wie viele Azubis mit ZAWVS sind zur Zeit am BBW in Nürnberg?
Carstens:
Zur Zeit sind es drei Jugendliche, bei denen eine „zentral-auditive
Problematik“ bereits festgestellt war, bevor sie ihre Ausbildung in unserem
Hause antraten.
aktuell:
Wie wird ZAWVS diagnostiziert?
Carstens:
Bei Sprachauffälligkeiten oder auch Lese-Rechtschreibschwächen sollte ein
HNO-Arzt oder ein Phoniater konsultiert werden, um durch objektive
Hörmessungen eventuelle zentrale Hörstörungen festzustellen, bzw.
auszuschließen.
aktuell:
Wie macht sich eine ZAWVS im Alltag bemerkbar?
Carstens:
Undeutliche Aussprache, düsgrammatikalische Komponenten, eingeschränkte
auditive
Merkspanne und verkürzte Konzentrationsdauer.
aktuell:
Das trifft doch auch für andere Hörstörungen zu. Wie stellt man den
Unterschied fest?
Carstens:
Der Unterschied ist, dass die Patienten mit einer ZAWVS hören können!! Das
Tonaudiogramm ist unauffällig, die Hörschwelle ist also normal. Die
Verarbeitung der Höreindrücke im Gehirn weist Störungen auf.
aktuell:
Könnte man denn nicht auch bei den von Ihnen genannten Symptomen auf eine
Lernbehinderung schließen?
Carstens:
Die Fachwelt ist sich nicht ganz schlüssig, ob die ZAWVS ein Symptom der
Sprachentwicklungsstörungen ist oder eine mögliche Ursache für
Sprachentwicklungsstörungen darstellt. Im letzteren Fall wäre die ZAWVS dann
als ein eigenständiges Störungsbild zu verstehen. Einig ist man sich
darüber, dass die ZAWVS und die Sprachentwicklungsstörungen eng
zusammenhängen. Vor diesem Hintergrund wäre auch nicht auszuschließen, dass
es Zusammenhänge zwischen ZAWVS und Lernbehinderungen geben kann.
aktuell:
Welche Folgen hat die ZAWVS für die Berufsausbildung?
Carstens:
Es beeinträchtigt die Berufswahl. Berufe mit hohen kommunikativen Anteilen,
zum Beispiel Bürokaufmann, dürften sich als problematisch erweisen. Die
ZAWVS ist keine sichtbare Behinderung. Die Jugendlichen wirken normalhörend,
haben aber oft massive Verständnisprobleme, die Ihnen selber nicht immer
auffallen. So kann es sehr schnell passieren, dass sie im Schulunterricht
den Anschluss verlieren. Dieses sollte bei der Unterrichtsgestaltung
berücksichtigt werden. Hinzu kommt, gerade in einer Einrichtung wie der
unsrigen, dass Jugendliche mit ZAWVS ein Zugehörigkeitsproblem bekommen, da
sie sich nicht zu den Hörgeschädigten zählen und schon gar nicht zu den
Lernbehinderten.
aktuell:
Welche Therapieformen wenden Sie an?
Carstens:
Viele unserer Jugendlichen haben in ihren „Kindertagen“ eine
Therapieresistenz entwickelt, die ich ihnen nicht einmal verdenken kann. Es
gilt also, die Jugendlichen ressourcenorientiert zu fördern und zu fordern.
Das heißt: logopädisch notwendige Maßnahmen anbieten (außersprachliches und
sprachliches Hörtraining, Schriftsprache und Artikulation auf Laut‑,
Silben‑, Wort‑ und Satzebene), die Akzeptanz finden und die Kompetenzen der
Jugendlichen erweitern.
aktuell:
An wen sollten sich Eltern wenden, die vermuten, dass ihr Kind ZAWVS haben
könnte.
Carstens:
Sie sollten sich an Logopäden, Frühförderzentren, pädaudiologische
Abteilungen in Kliniken wenden.
|
|
|
|
Vielen Dank für das Interview. |
|
|
| |
München - ein
Wunder |
|
|
|
Für die Bayerische Landesschule war der 20.
Januar 2005 ein ganz besonderer Tag. Lange Zeit hieß es doch, dass
Funktionsstellen in dieser Einrichtung wegen der unmittelbar bevorstehenden
Auflösung nicht mehr besetzt werden. Aber Wunder gibt es immer wieder. So
wurden an diesem Tag alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den
Schulabteilungen von der Regierung von Oberbayern zu einer Dienstbesprechung
in der großen Pause eingeladen. Tagesordnung gab es keine, aber Gerüchte und
eine große Spannung, was da wohl passiert. Blumen, Brötchen und Getränke bei
so einer Veranstaltung? Was kann das bedeuten? Ist das Unmögliche doch
geschehen? |

|
|
Um es kurz zu machen schon im ersten Jahr
nach der 200-jährigen Geschichte heißt der 11. Leiter der Bayerischen
Landesschule für Gehörlose Heinz Georg Pfeil (Foto auf vorheriger Seite).
Alle Anwesenden gratulierten dem ehemaligen Leiter der Realschulabteilung,
wünschten ihm viel Erfolg für seine neue Aufgabe und warten seitdem ständig
auf weitere Wunder.
OV München Landesschule (Vorsitzende: Nikola
Zahradka) |
|
|

| |
Aus dem
Bundesvorstand des BDH |
|
 |
|
Am 29. und 30.
April 2005 tagte der Bundesvorstand in Leipzig. Bärbel Schmid war als
bayerische Landesvorsitzende dabei; folgende Inhalte bestimmten die
Tagesordnung: |
|
|
| |
Arbeitsergebnis
der Bundes-Arbeitsgemeinschaft „Integration" |
|
|
|
Diese Arbeitsgemeinschaft wurde vor gut zwei
Jahren von Michael Schneider (Freiherr-von-Schütz-Schule Bad Camberg,
ehem. Schatzmeister im Bundesvorstand) initiiert, später übernahm Ada
Jacobsen (Stegen) die organisatorische Leitung. Je ein(e) Vertreter(in) aus
allen deutschen Bundesländern sollte an den Sitzungen der
Bundes-Arbeitsgemeinschaft „Integration“ teilnehmen. Zielvorgabe war die
Ausarbeitung eines Positionspapiers mit Aussagen zu relevanten
Fragestellungen der fachpädagogischen Begleitung von integriert beschulten
Schülern mit Förderbedarf im Hören. (Der BBH e.V. wurde durch Dorothea Bauer
oder Thomas Lettner, beide aus Oberfranken, vertreten.)
Frau Jacobsen schilderte im Rahmen der
Bundesvorstandssitzung in Leipzig die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft und
stellte den umfangreichen Entwurf eines gemeinsamen Positionspapiers vor.
Alleine der Prozess, innerhalb der Arbeitsgemeinschaft die „babylonische
Sprachverwirrung“ zu überwinden und sich über die unterschiedlichen
Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern zu verständigen, sei eine
zeitraubende Herausforderung gewesen. Trotz der vielen länderspezifischen
Besonderheiten sei es jedoch möglich gewesen, gemeinsame Positionen zu
definieren.
Der erste Teil des Entwurfs beschreibt
länderübergreifende konzeptionelle Grundlagen, der zweite Teil befasst sich
mit konkreten Vorschlägen für die praktische Umsetzung.
Nach der gemeinsamen Lesung und
redaktionellen Überarbeitung der vorgelegten Arbeit beschloss der
Bundesvorstand, die Broschüre in gedruckter Form unter dem Titel
„Gemeinsames Lernen und Leben von Kindern und Jugendlichen mit und ohne
Hörschädigung“ zu veröffentlichen.
Zukunftsperspektive sind lt. Frau Jacobsen
jährliche Fachtagungen an wechselnden Veranstaltungsorten, die für alle
Hörgeschädigtenpädagogen im Integrationsdienst (bayerische Terminologie: im
MSD) offen sind. Die Realisierbarkeit dieser Perspektive soll geprüft und
dem Bundesvorstand im November 2005 zur Entscheidung vorgelegt werden.
|
|
|
| |
Feuerstein-Tagung
2005 |
|
|
|
Die diesjährige Fachtagung für
Hörgeschädigtenpädagogik auf Burg Feuerstein findet vom 4. bis 7. Oktober 05
statt.
Themenschwerpunkte: |
|
 |
neue lerntheoretische Ansätze und
Sprachverarbeitung (Dienstag Vormittag) |
 |
Hörtechnik (Dienstag Nachmittag und
Mittwoch) |
 |
Integration(Donnerstag Vormittag und
Freitag Vormittag) |
 |
Workshops (Donnerstag Nachmittag) |
|
|
|
|
Katrin Lunemann
(Bad Camberg) wird 2005 erstmals die Organisationsleitung der
Feuerstein-Tagung übernehmen.
|
|
|
| |
Bundeskongress
2006 in Leipzig |
|
|
|
Unter der Federführung des stellvertretenden
Bundesvorsitzenden Karl Wollmann (Ravensburg) konnten die Planungen für
diesen Bundeskongress weitgehend abgeschlossen werden.
Tagungstitel:
Die Schule für
Hörgeschädigte 2006:
Realität - Chancen - Visionen
Tagungsort:
Leipzig, Universität
Termin:
Freitag, 12. Mai, bis Sonntag, 14. Mai 2006
Programme und Anmeldeunterlagen werden im
November 2005 an die Schulen und die Vorsitzenden der Ortsverbände
verschickt.
|
|
|
| |
Feapda-Kongress
2005 |
|
|
|
Thema:
Hörgeschädigte Kinder in einer multikulturellen Gesellschaft
Termin:
14. - 16. Oktober
2005 in Genf
Kosten:
140 € bei Anmeldung vor dem 30.06.05,
später 170 €
Kongresssprache:
Englisch
Teilnahme: es
werden nur Verbandsmitglieder (des BDH bzw. des BBH e.V.)
zugelassen
Anmeldung:
Interessenten melden sich bitte formlos unter
bbhev@t-online.de an;
die Anmeldung wird dann an den
Bundesvorstand des BDH weitergeleitet.
|
|
|

| |
Leserumfrage der
HÖRPÄD |
|
|
|
Die
Fachzeitschrift hat eine Leserbefragung durchgeführt. Als wichtigste
Ergebnisse der Auswertung* werden vorgestellt: |
|
|
|
 |
die Mehrheit der befragten Leser ist mit
dem Layout von HÖRPÄD zufrieden |
 |
die Erscheinungsfolge (alle zwei Monate)
wird überwiegend als angemessen bewertet |
 |
dem Durchschnitt der Befragten erscheint
der Preis gerechtfertigt |
 |
Themenschwerpunkte in einer Ausgabe werden
befürwortet |
 |
„vordere Plätze“ belegen Beiträge zu
Frühförderung, Unterricht, Lautsprache, Gebärdensprache,
Kommunikationstechnologien, Auslandsberichte |
 |
dagegen stoßen Berichte über
Organisationskonzepte und Standespolitik sowie Verbandsnachrichten und
Redaktionsmitteilungen auf eher geringes Interesse |
|
|
* eine ausführliche Auswertung der
Leserumfrage erscheint in einer der nächsten Ausgaben von
HÖRPÄD |
|
|

| |
Akkreditierung von
Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen |
|
Verordnung des Bundeslandes Hessen vom 16. März
2005
|
|
Das Kultusministerium des Bundeslandes Hessen
legt in einer Rechtsvorschrift vom 16. März 2005 neue Regelungen für
Fortbildungs‑ und Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte fest. Nach der
Auflösung des Fortbildungsinstituts sollen Fortbildungsveranstaltungen „von
Einrichtungen der Lehrerbildung, Fach‑ und Berufsverbänden, Einrichtungen
der Wirtschaft, Stiftungen und weiteren freien Trägern“ angeboten werden.
Alle angebotenen Veranstaltungen zur
berufsbegleitenden Fortbildung und Qualifizierung bedürfen der Anerkennung
(Akkreditierung) durch das neu eingerichtete Institut für
Qualitätsentwicklung. Die Akkreditierung einer Fortbildungs‑ oder
Qualifizierungsmaßnahme muss schriftlich beantragt werden. Das Institut für
Qualitätsentwicklung überprüft die geplanten Angebote nach festgelegten
Kriterien und entscheidet darüber, ob und wie viele Leistungspunkte durch
die Teilnahme an einer akkreditierten Maßnahme erworben werden können. Alle
Lehrkräfte sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren mindestens 150
Leistungspunkte nachzuweisen. Die Fortbildungs‑ und Qualifizierungsmaßnahmen
finden in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit statt.
(Zusammenfassung nach Erläuterungen und
Unterlagen von Maria Wisnet, Vorsitzende des Landesverbandes Hessen)
|

| |
Änderung der
Lehrerdienstordnung |
|
für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern: Entwurf des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Stellungnahme des BBH e.V. |
|
|
|
Mit Schreiben vom
19.04.2005 forderte das Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und
Kultus den BBH e. V. auf, Stellung zum „Entwurf einer Bekanntmachung zur
Änderung der Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern
(Lehrerdienstordnung - LDO)“ zu nehmen.
Der Schwerpunkt
des Entwurfs liegt in der Aufschlüsselung und exemplarischen Benennung der
außerunterrichtlichen Dienstpflichten der Lehrkräfte. Besonders
hervorgehoben werden dabei |
|
|
|
 |
unterrichtsbezogene Teamarbeit |
 |
erweiterte Erziehungs‑ und Förderaufgaben
sowie |
 |
Maßnahmen der Schulentwicklung. |
|
|
Der BBH e.V.
befürwortet in seiner Stellungnahme die Änderungsvorschläge. Sie begünstigen
u. E. zukunftsweisende schulische Entwicklungen, die dem Wohle der
Schülerinnen und Schüler sowie der Aktualisierung von Bildungs‑ und
Erziehungsangeboten dienen. |
|
|
|
|

| |
Feuersteintagung 2005
(4. bis 7. Oktober 2005) |
|
|
|
|
|
 |
Dienstag Vormittag (Beginn: 9.00 Uhr)
 |
Neue
Lerntheoretische Ansätze (Frank Müller, Landau) |
 |
Sprachcodierungsstrategien (Dr. Horst Hessel, Hannover)
|
|
 |
Dienstag Nachmittag und Mittwoch:
Präsentation und Ausstellung von technischen Neuentwicklungen für Kinder
mit Hörschädigung sowie Vorträge zu den Themen
 |
Cochlea
Implantate
(Advanced Bionics, Cochlear-Kind, Med-el) |
 |
FM-Systeme (Phonak, Research, Westra) |
 |
Neugeborenenscreening (Medizintechnik Mack) |
 |
Audiometriesysteme (Auritec, Maico) |
 |
digitale Hörsysteme für Kinder (Hansaton, Oticon, Widex) |
|
 |
Donnerstag Vormittag
 |
Außenklassen für Hörgeschädigte (Renate Gückel, Dresden) |
 |
Präventive Integration (Friedlinde Hüther, Frankenthal |
 |
Ambulante Beratung und Unterstützung in allgemeinen Schulen (Ada
Jacobsen, Stegen) |
|
 |
Donnerstag Nachmittag und Freitag
Workshops zu den Themen:
 |
AVWS
- Diagnose und Therapie - Erweiterte Ansätze
(Christoph Möhrle, Wilhelmsdorf) |
 |
Sprechverbessernde Maßnahmen bei Kindern mit Hörschädigung (Roland Hanik,
München) |
 |
Frühförderung von Kleinkindern und Säuglingen
(Hella Mallet, Hamburg) |
 |
Interpretieren von Audiogrammen …
(Kristin Kessler, Friedberg) |
 |
Bilingualität in Schulen und Vorklassen für Gehörlose
(Susanne Schmidt, Berlin) |
 |
Fehlersuche bei CI-Systemen (Pohl / Dittrich) |
Abschlussdiskussion (Ende: 14.00 Uhr) |
|
|
|
|
Die
Organisationsleitung übernimmt erstmals Katrin Lunemann, Bad Camberg;
Medienbetreuer: Ralf Malessa, Wilhelmsdorf |
|
|
|
|
|
|

| |
Arbeitsgemeinschaft MSD* |
|
|
|
Die
Arbeitsgemeinschaft des BBH e.V. „Mobiler Sonderpädagogischer Dienst für den
Förderschwerpunkt Hören“ (Sprecherin: Christine Prechtl-Coduro, Straubing)
befasst sich im laufenden Schuljahr mit den Themenschwerpunkten
„Nachteilsausgleich und Gewährung von Budgetstunden“ sowie „Schüler mit
Auditiven Verarbeitungs‑ und Wahrnehmungsstörungen als Zielgruppe des MSD“.
Im Rahmen der Arbeitstagung am 8. April 05 in Nürnberg wurde zum
letztgenannten Thema folgender Konsens gefunden:
Bevor
darüber entschieden werden kann, ob eine Schülerin oder ein Schüler vom MSD
(Förderschwerpunkt Hören) betreut werden kann, muss der Förderbedarf im
Hören festgestellt und beschrieben werden. Alle Kriterien, die erfüllt sein
müssen, damit ein(e) Schüler(in) mit AVWS in die jeweilige Schule für den
Förderschwerpunkt Hören aufgenommen werden kann, sollten auch für eine
„Aufnahme“ von Schülern in den MSD dieser Schule gelten. Mit anderen Worten:
Für die Ermittlung des Förderbedarfs im Hören sollen übereinstimmende
diagnostische und überprüfende Verfahren angewandt werden ‑ unabhängig
davon, ob über die Aufnahme in die Schule für den Förderschwerpunkt Hören
oder über eine Beratung und Unterstützung durch den MSD für den
Förderschwerpunkt Hören zu entscheiden ist. |
|
Schwerpunkte der Arbeitsgemeinschaft für
die nächsten Arbeitstagungen sind: |
|
|
|
 |
Interpretation von diagnostischen Daten, Ableitung von Förderempfehlungen
aus vorliegenden Ergebnissen (z.B. von Überprüfungen der
Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstelle oder von Testdiagnostik) und
eigenen fachpädagogischen Beobachtungen |
 |
Zusammenstellung von Kriterien für eine gezielte Schülerbeobachtung (bei
Verdacht auf AVWS) im Unterricht der allgemeinen Schule |
 |
Austausch und Vergleich von Modulen für Fortbildungs‑ und
Informationsveranstaltungen (für Lehrkräfte, Eltern, Schüler usw.) des MSD
im Förderschwerpunkt Hören |
|
|
|
|
Termine zum Vormerken: |
|
|
|
 |
15.
Juli 2005, Würzburg |
 |
11.
November 2005, Straubing |
 |
17.
März 2006, München |
 |
07.
Juli 2006, Bamberg |
|
|
|
|
(Änderungen vorbehalten - aktuelle Termine unter www.bbhev.de) |
|
|
|
* Die
Arbeitsgemeinschaft des BBH e.V. „Mobiler Sonderpädagogischer Dienst für den
Förderschwerpunkt Hören“ ist mit durchschnittlich ca. 16 Teilnehmerinnen und
Teilnehmern eine der bestfrequentierten AGs im BBH e.V. |
|
|
|
Bärbel Schmid Autor |
|
|

| |
Budgetstunden |
|
|
|
=> eine Möglichkeit des
Nachteilsausgleichs für schwerhörige Schüler |
|
|
|
Wie
berichtet (vergl. BBH aktuell, Ausgabe Januar 2005, Seite 37 ff) entschied
der Bayerische Landtag am 26.06.2004, „dass für hörgeschädigte Kinder mit
besonders hohem Förderbedarf künftig drei Budgetstunden zusätzlich gewährt
werden.“ Damit soll „eine effektive, wohnortnahe integrative Beschulung
hörgeschädigter Schüler“ gewährleistet werden.
Walter
Kern (Samuel-Heinicke-Fachoberschule München) sorgte für entsprechende
Veröffentlichungen in den amtlichen Bekanntmachungen für Realschulen und
Gymnasien (siehe unten). Darüber hinaus sollen den Lehrkräften des „MSD
Hören“ geeignete Informationsmaterialien für entsprechende
Beratungsgespräche zur Verfügung stehen. Die Arbeitsgemeinschaft „Mobiler
Sonderpädagogischer Dienst für den Förderschwerpunkt Hören“ des BBH e.V.
arbeitete im Rahmen ihrer Arbeitstagung am 8. April 2005 in Nürnberg einen
Formulierungsvorschlag aus. Der vorliegende Informationstext kann von den
bayerischen Schulen für den Förderschwerpunkt Hören verwendet und
aufbereitet werden.
|
|
|

| |
Zusätzliche Lehrerstunden für
Schülerinnen und Schüler mit besonders hohem Förderbedarf im Hören an
weiterführenden Schulen |
|
|
|
|
|
Grundlage
Mit dem
Beschluss vom 24.06.2004 hat der Bayerische Landtag die Möglichkeit
geschaffen, dass den staatlichen weiterführenden Schulen für hörgeschädigte
Kinder mit besonders hohem Förderbedarf im Hören künftig bis zu drei Budget‑
oder Anrechnungsstunden pro Schüler gewährt werden können.
Eine
entsprechende Bekanntmachung erfolgte in:
„Das Gymnasium in Bayern“, Heft 11/2004, S. 35 f. (Hrsg.: bpv)
„Die bayerische Realschule“, Heft 1/2005, S. 16 f (Hrsg.: brlv) |
|
|
|
Schularten
Staatliche weiterführende Schulen (Realschulen, Fachoberschulen, Gymnasien,
Berufsoberschulen, Wirtschaftsschulen, Kollegs u. a.) können pro Schüler bis
zu drei Lehrerstunden (Budget‑ oder Anrechnungsstunden) beantragen. |
|
|
|
Zielgruppe
Die
Budgetstunden können nur beantragt werden für Schülerinnen und Schüler mit
peripherer Hörschädigung und mit besonders hohem Förderbedarf im Hören, die
eine allgemeine weiterführende Schule besuchen. Voraussetzungen sind: |
|
 |
Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss der besuchten Schulart |
 |
Begleitung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst des
Förderschwerpunktes Hören. |
|
|
|
|
Verwendung
Die
gewährten Budgetstunden müssen für die Unterstützung der hörgeschädigten
Schülerin / des hörgeschädigten Schülers genutzt werden. Die Schule
organisiert im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und in Absprache mit dem
MSD diese unterstützenden Maßnahmen. Diese können beispielsweise als
zusätzlich Förderstunden in bestimmten Unterrichtsfächern, als
Differenzierungsmaßnahme (u. a. Intensivunterricht in einer Kleingruppe)
oder ggf. zur Bildung von Klassen mit geringerer Schülerzahl genutzt werden. |
|
|
|
Weg der Beantragung
Voraussetzungen für die Beantragung von Budgetstunden sind |
|
 |
Der
Mobile Sonderpädagogische Dienst beschreibt in einer schriftlichen
fachpädagogischen Stellungnahme den besonders hohen Förderbedarf des
hörgeschädigten Schülers im Hören. |
 |
Der
Schulleiter, die unterrichtenden Lehrerkräfte, die Eltern und die
beratende Lehrkraft des MSD treffen eine klare Vereinbarung in Bezug auf
die konkrete Verwendung der Budgetstunde(n). |
 |
Die
Schulleitung beantragt im Rahmen der Schuljahresplanung die zusätzlichen
Lehrerstunden (Budgetstunden) mit dem fachpädagogischen Gutachten. |
|
|
|
|
Empfehlung für nicht-staatliche
weiterführende Schulen
Der MSD
unterstützt nicht-staatliche weiterführende Schulen in ihren Bemühungen, für
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf im Hören vergleichbare
Bedingungen zu schaffen.
Arbeitsgemeinschaft MSD im Berufsverband
Bayerischer Hörgeschädigtenpädagogen e.V.
|
|
|

| |
Frühfördertreffen 2005 |
|
|
|
Wie seit
vielen Jahren trafen sich auch dieses Frühjahr, vom 11. bis 12. März, die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an bayerischen Beratungs‑ und
Frühförderstellen für hörgeschädigte Kinder zu Erfahrungsaustausch,
Fortbildung und der Pflege persönlicher Kontakte. Das Nürnberger Team unter
der Leitung von Angelika Seynstahl hatte eingeladen und 39 Teilnehmer und
Teilnehmerinnen waren angereist.
Der
Freitag Vormittag begann mit der parallelen Tagung der Arbeitskreise der
Leiterinnen und Leiter sowie der Psychologinnen zu organisatorischen und
inhaltlichen Themen mit Schwerpunkten wie (immer noch) die
Rahmenverhandlungen für die Frühförderung, Einzelintegration oder
Audiometrieanlagen bzw. diagnostische Verfahren oder ein computergestütztes
multiaxiales Modell.
Ab 14.30
Uhr trafen die Mitarbeiterinnen in Nürnberg ein, stärkten sich zunächst mit
Kaffee und Kuchen und berichteten anschließend aktuell aus den einzelnen
Frühförderstellen. |
|
|
|
Themenschwerpunkte waren: |
|
 |
die
Betreuung hörender Kinder hörgeschädigter Eltern, |
 |
die
ungewohnt hohe Kinderzahl und |
 |
personelle Veränderungen in den Frühförderstellen. |
|
|
|
|
In drei
Arbeitsgruppen bis 18.00 Uhr beschäftigten sich die Frühförderinnen mit
Spielmaterialien zur phonologischen Bewusstheit, mit
Mutter-Kind-Interaktionen und vorsprachlicher Kommunikation durch
Videoanalyse sowie mit neuen und altbewährten Spielen und Ideen für die
Frühförderung. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv bis euphorisch.
Ein
weiterer Höhepunkt war das Fortbildungsreferat von Herrn Prof. Dr. Manfred
Hintermair am Samstag Vormittag: „Familiäre Ressourcen, elterliche Belastung
und psychische Entwicklung hörgeschädigter Kinder“. Herr Hintermair trug
Ergebnisse einer Fragebogenuntersuchung mit der zentralen Frage vor: „Hat
elterliche Belastung Auswirkungen auf die psychische Entwicklung der
Kinder?“. Vom Publikum wurde mit Interesse verfolgt, dass es hier, wie
erwartet, einen hochsignifikanten Zusammenhang gibt, dass hierfür
beispielsweise die kommunikative Kompetenz des Kindes, aber nicht die
Kommunikationsmodalität eine Rolle spielt, dass die allgemeine emotionale
Belastung der Eltern weniger bedeutsam für die kindliche Entwicklung ist,
und dass es Entlastung bringt, wenn das soziale Umfeld die Eltern in Bezug
auf das hörgeschädigte Kind unterstützt.
Den
Abschluss der Veranstaltung bildete eine Runde aller Teilnehmer mit kurzer
Reflexion und dem „Ausgucken“ des nächsten Tagungsortes.
An dieser
Stelle sei dem Nürnberger Team nochmals Dank gesagt für die gute
Vorbereitung und Durchführung der gelungenen Tagung. Wir freuen uns aufs
nächste Treffen!
Sabine Geith |
|
|

| |
5. Fortbildungsveranstaltung für die
SVE-Teams
am 29. und 30. April 2005 in Nürnberg
|
|
|
|
Thema: Atmung und myofunktionelle Störungen
|
|
|
|
Zum 5.
Mal hat die Arbeitsgemeinschaft „Schulvorbereitende Einrichtungen für den
Förderschwerpunkt Hören“ eine Fortbildungsveranstaltung für die
Gruppenleiterinnen an SVE´en für Hörgeschädigte organisiert.
Dieses
Mal wurde es vom Nürnberger SVE-Team ausgerichtet. Zwei Logopädinnen waren
als Referentinnen dazu eingeladen. Frau Vogt-End und Frau Matthäus gaben
ihre Erfahrungen im Umgang mit hörgeschädigten Kindern an uns weiter. |
 |
|
|
|
 |
Nach der
Ankunft um 17.00 Uhr in der SVE am Zentrum für Hörgeschädigte in Nürnberg,
Pestalozzistr. 25 gab es für alle Kaffee und Kuchen zur Stärkung. Eine
Führung durch die Räumlichkeiten der SVE, der CI-Rehabilitation von NECIKO
(=Nürnberg-Erlangen-CI-Kooperation) und der Frühförderung folgten
anschließend. Anregungen wurden ausgetauscht, Ideen gesammelt.
Um 18.30
Uhr fand reger und lustiger Ideenaustausch zu praktischen Beispielen statt,
die die Sprechmotorik unserer hörgeschädigten Kinder fördern können. |
|
|
|
Als auch
die letzten Nachzügler am Samstag eingeschrieben waren, wurde ab 9.00 -
10.00 Uhr von Frau Vogt-End eine theoretische Einführung zur richtigen
Atmung gegeben.
Frau
Matthäus folgte mit theoretischen Grundlegungen zu myofunktionellen
Störungen im Kleinkindalter. |
 |
|
|
|

|
|
Nach
einer kurzen Kaffeepause folgte von 10.30 - 12.00 Uhr der Besuch des 1.
Workshops bei einer der Referentinnen. |
|

|
|
Von 12.00
- 13.00 Uhr wurde gemeinsam zu Mittag gegessen. Und auch da gab es wieder
viel, viel zum Austauschen und zum Erzählen...
Von 13.00
- 14.00 Uhr folgte der Besuch des 2. Workshops (hier bei Frau Matthäus).
Viele praktische Übungen wurden erprobt. |
| |

|
|
In einer
weiteren Kaffeepause wurden gute Buchtipps aufgenommen.
14.30 -
15.00 Uhr fand die obligatorische Abschlussrunde statt. Den Referentinnen
wurde vielmals gedankt für ihre klar verständliche Einführung in die
jeweiligen Themenbereiche und die Weitergabe von vielen praktischen
Beispielen. Gerade in der Kürze der Zeit kein leichtes Unterfangen. Es ist
ihnen aber hervorragend gelungen.
Vielen
Dank.
Ebenso
folgte ein Dankeschön an das SVE-Team von Nürnberg, welches mit großem
Engagement die gesamte Veranstaltung organisiert und ausgeführt hat. |

|
|
|
|
|
|
|
|
Wir
hoffen sehr, dass der BBH e.V. auch dieses Treffen wieder finanziell
unterstützen kann. Wir danken ihm ‑ im Namen aller Mitarbeiterinnen unserer
SVE´en ‑ für die Möglichkeit, im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft
„Schulvorbereitende Einrichtungen für den Förderschwerpunkt Hören“ jährlich
themenorientierte Fortbildungstage zu organisieren. Die Teilnahme von über
40 SVE-Gruppenleiterinnen zu diesem Treffen bestärkt das große Interesse an
gemeinsamen Austausch und dem Wunsch, sich weiter zu bilden.
Delia Süßenguth |
|
|

| |
|
|
|
|
Bereits
zum dritten Mal versammelten sich die Direktorinnen und Direktoren sowie die
Schulleiterinnen und Schulleiter der bayerischen Förderzentren und
Förderschulen für den Förderschwerpunkt Hören zum fachlichen Austausch. Das
erste Treffen dieser Art im Dezember 2002 wurde auf Initiative von Direktor
Dieter Haas ‑ damals Leiter des Zentrums für Hörgeschädigte Nürnberg ‑ vom
Berufsverband Bayerischer Hörgeschädigtenpädagogen e.V. organisiert. Auf
Wunsch der Schulleiterinnen und Schulleiter findet diese Arbeitstagung
regelmäßig einmal im Jahr in Räumen und mit freundlicher Unterstützung des
BBW Nürnberg statt. |
|
|
|
|
|
|
|
1. den
Austausch von aktuellen Informationen aus den bayerischen Schulen
für
den Förderschwerpunkt Hören
2. eine
Diskussion über Vorgaben des Kultusministeriums
(z.B. zu
Zeugnissen und Beobachtungsbögen für die Grundschule) sowie
3. die
intensive Vorbereitung auf einen direkten Austausch mit dem Referat
Sonderschulen
(MR E. Karl, RD E. Weigl, MR S. Graf) im Kultusministerium. |
|
|
|
Am 6.
April 2005 in München lud das Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht
und Kultus die Schulleiterinnen und Schulleiter im Förderschwerpunkt Hören
und den Berufsverband Bayerischer Hörgeschädigtenpädagogen e.V. zu einer
Dienstbesprechung ein. |
|
|
|
|
| |
|
|
1.
aktuelle Entwicklungen im Bereich der Förderschulen
2.
Aufgaben des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes und der
mobilen
sonderpädagogische Hilfe im Förderschwerpunkt Hören
3.
Unterricht in Deutscher Gebärdensprache und bilingualer Unterricht:
Wunsch
und Wirklichkeit bei der Umsetzung des Lehrplans
4.
Bildung von M-Klassen an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören
5.
Schülerinnen und Schüler mit Auditiven Verarbeitungs‑ und
Wahrnehmungsstörungen(AVWS,
auch ZWS): Kriterien für die Aufnahme
in eine
Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören, schulische Förderkonzepte,
schulorganisatorische
Möglichkeiten und Grenzen
6.
Überarbeitung der Handreichungen für die vorschulische Erziehung |
|
|
|
Herbert Dössinger |
|
|

|